Sachakte
Anspruch auf Rückerstattung des im Rhein durch Anpflanzungen entstandenen neuen Landes („Alluvionen, Anwachs“). Der Rhein soll „ungeferlich vur vier und zwentzig Jaren“ seinen Laufverlassen „und dardurch vill Lenderei uber dem ham verdrenckt und hingenommen“ haben. Die Situation sei so bedrohlich gewesen, daß der Herzog den Anwohnern Uferbefestigungen ausdrücklich auferlegt hatte. Dabei wurde festgelegt, daß bei Versäumnis dieser Maßnahmen Nachbarn die Befestigungen ausführen könnten, die das gesicherte Land dann behalten dürften. Der Appellat will seiner Stieftochter Mettel eine Teilung des Aufwandes und des Nutzens vorgeschlagen haben, jedoch habe sie sich an nichts beteiligt. Braun will ganz allein Land gewonnen haben, aus dem er nach Jahren von Mettel und ihrem Mann Konrad Schumacher zu Unrecht vertrieben worden sei. Geys Braun hatte Mettel (Metze) Borgs geheiratet, aus deren erster Ehe mit Heinrich Kranenberg die Appellantin stammt. Durch diese Ehe bekam er neben dem halben Morgen, den er selbst besaß, „drei morgen Althovigen Landtz uff den Schandert gelegen leibzuchters weiß“, gewann dem Strom aber weiteres Land ab. Über die Landgewinne durch Anpflanzungen sei Braun mit den Neussern in Streit geraten, die ihn sogar gefangennehmen wollten, da die Zugehörigkeit der Rheininsel offenbar umstritten war. Braun nimmt für sich in Anspruch, wenigstens einen Teil der Rheininsel vor dem Zugriff der Neusser gerettet und die Grenze des Hzm. Berg in die Strommitte verlegt zu haben. Als ca. 1571 Mettel starb, will Braun seiner Stieftochter bereitwillig die ihr zustehenden drei Morgen übergeben haben, jedoch soll sie auch den „so saurlich gewunnenen Anwachs“, der angeblich einen Wert von über 1000 Rtlr. hat, verlangt haben. Sie habe dann Brauns Pächter von dem Land vertrieben und „uber Vierzigh foder holtz, so noch allererst erdt fangen soll, hochschedlichen abgehawen“.
Enthaeltvermerke: Kläger: Heinrich Orsoy (Orsei), Düsseldorf, im Namen seiner Mutter Mettel Contzen, nun verheiratet mit Konrad Hardernach oder Schumacher (Schomecher; Mettel wird auch Borgs bzw. Cranenberg genannt), Neuss, (Bekl.) Beklagter: Geys Braun, Düsseldorf, (Kl.); als Interessent der Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg Prokuratoren (Kl..): Lic. Johann Heuser 1584 - Dr. Heinrich Stemler 1587 - Dr. Leonhard Wolff 1587 - Lic. Johann von Vianden 1587 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius [1579] 1585 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Amtmann und Räte zu Düsseldorf 1579 - 2. RKG 1584 - 1606 (1579 - 1587) Beweismittel: Bd. I: Vollmacht der Mettel Contzen für ihren Sohn, 27. Aug. 1584 (Q 1). Privilegium de non appellando für Jülich (Q 8) und Publikation (Q 9). Bd. II: Zeugenaussagen (vielfach). Rheinkarte des Arnold Mercator vom 15. Feb. 1585 mit der umstrittenen Insel 54/37 cm (eingelegtes Blatt zwischen 211 und 212 als 211a). Beschreibung: 2 Bde., 7 cm, 237 Bl.; Bd. I: 24 Bl., lose; Q 1 - 12 außer Q 6; Bd. II: 213 Bl., gebunden; Q 6 = Q 13 (Vorakten).
- Reference number
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AA 0627, 4231 - O 155/1055
- Context
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Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 3. Buchstabe O
- Holding
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AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
- Provenance
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Dummy
- Date of creation
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1584 - 1606 (1579 - 1587)
- Other object pages
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- Last update
-
07.03.2025, 9:49 AM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Associated
- Dummy
Time of origin
- 1584 - 1606 (1579 - 1587)