Urkunde

David von der Horst bekennt für sich und seine Geschwister, daß er die 200 Goldgulden, die ihnen laut des zwischen seinem verstorbenen Vater Heinrich von der Horst und den Brüdern Hermann und Friedrich von der Horst durch Vermittelung der verstorbenen Adrian von Steinberg und Hilmar von Münchhausen abgeschlossenen Vertrags noch zustanden, ausgezahlt erhalten hat, und verspricht sämtliche Urkunden, die er besitzt und noch auffinden wird und die den Brüdern von der Horst zum Schaden gereichen könnten, auszuliefern, ausgenommen eine Schuldurkunde über fünfzig Goldgulden nebst Zinsen, die er von seinem verstorbenen Bruder besitzt.

Archivaliensignatur
U 126u, 140

Kontext
Familie von der Horst (Dep.) - Urkunden >> 1. Urkunden
Bestand
U 126u Familie von der Horst (Dep.) - Urkunden

Provenienz
Freiherr von der Horst
Laufzeit
28.6.1577

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
07.03.2025, 10:26 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Beteiligte

  • Freiherr von der Horst

Entstanden

  • 28.6.1577

Ähnliche Objekte (12)