Bestand

Landratsamt Hechingen: Akten (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
1. Zur Geschichte des Kreises Hechingen
Den Kern des heutigen Kreises Hechingen bildet das Gebiet des ehemaligen Fürstentums Hohenzollern-Hechingen bzw. die Grafschaft Zollern, die seit dem 16. Jahrhundert nur unbedeutende Gebietsveränderungen erfahren hat. Zur Grafschaft Zollern gehörten: Hechingen, Bechtoldsweiler, Beuren, Bisingen, Boll, Burladingen, Gauselfingen, Grosselfingen, Hausen im Killertal, Hörschwag, Jungingen, Killer, Owingen, Rangendingen, Schlatt, Sickingen, Starzeln, Stein, Steinhofen, Stetten bei Hechingen, Stetten unter Holstein, Thanheim, Weilheim, Wessingen und Wilflingen. Im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen oblag die Verwaltung und Rechtspflege in der unteren Instanz dem Oberamt, das eine Zeitlang den Namen "Justizkanzlei" führte. Diese Bezeichnung für die untere Verwaltungsinstanz ist älter als der Name "Oberamt". Er soll in Sachen der Rechtspflege noch einige Zeit nach der amtlichen Einführung der Bezeichnung Oberamt weiterbestanden haben. Von der Verwaltung und oberamtlichen Rechtsprechung waren die christlichen Einwohner der Stadt Hechingen ausgenommen; für diese bestand mit gleicher Zuständigkeit das Stadtamt. Die Juden der Stadt waren in Bezug auf die Verwaltung einem besonderen "Kommissär", in Bezug auf die Rechtspflege aber dem Oberamt unterworfen. Neben diesen Behörden hatte auch das Forstamt einzelne Befugnisse auf dem Gebiet der Gemeindeaufsicht und der Strafrechtspflege (Gesetz über die Beaufsichtigung der Gemeinde-, Stiftung- und Privatwaldungen vom 14.6.1837 und § 1 der Forstfrevelstrafenordnung vom 19.8.1842) und die Hofkammer solche auf dem Gebiet der Rechtspflege in fiskalischen Sachen. Infolge der Ereignisse des Jahres 1848 wurde in der unteren Instanz die Rechtspflege von der Verwaltung getrennt und dem neu errichteten Oberamtsgeicht übertragen, die richterliche Befugnis des Forstamts, soweit sie nicht den Gemeindebehörden überwiesen wurde, dem Oberamt übertragen und die örtliche Zuständigkeit des letzteren auf die Stadt Hechingen ausgedehnt (Höchste Verfügung vom 14.7.1848, Gesetz vom 25.9.1848 und Bekanntmachung vom 15.4.1848 Nr. XX).
Aufgrund des Staatsvertrags vom 7. Dez. 1849, des Gesetzes vom 12. März 1850 und des Besitznahmepatents vom gleichen Tag wurde das Fürstentum Hohenzollern-Hechingen als Teil der "Hohernzollernschen Lande" mit Preußen vereinigt. Die Bezeichnung "Hohenzollernsche Lande" wurde allerdings erst durch Verordnung vom 30.4.1851 diesem Gebiet beigelegt.
Die Übergabe des Fürstentums Hechingen an Preußen erfolgte am 8.4.1850 durch den Geheimen Rat und Regierungsdirektor Freiherr Franck von Fürstenwerth an den Preußischen Kommissarius, Regierungspräsident Freiherr von Spiegel-Barlighausen aus Düsseldorf. Nach der Übergabe blieb zunächst die gesamte Staatsverwaltung der beiden Fürstentümer in der Hand des Kommissarius. Als dieser erkrankte, wurden die Geschäfte des Kommissarius zunächst einer Kommission , bestehend aus dem (früheren sigmaringischen) Regierungspräsidenten von Sallwürk, dem Staatsanwalt Giesecke und dem Regierungsrat Beyer, durch Verordnung vom 26.7.1850 übertragen. Im Juli 1851 aber wurde der Regierungsrat Graf Villers zu Düsseldorf unter gleichzeitiger Ernennung zum Oberregierungsrat mit der Vertretung des Regierungspräsidenten beauftragt und die Immediatskommission aufgelöst. Während dieser Zeit blieben vorläufig die früheren Verwaltungsbehörden, nämlich die Regierung und das Oberamt Hechingen bestehen.
In Folge der preußischen Verordnung vom 7. Januar 1852 über die Organisation der Verwaltungsbehörden der Hohenzollernschen Lande wurden die beiden Regierungen zu Hechingen und Sigmaringen am 27. - 28. Februar 1852 aufgelöst und eine Regierung in Sigmaringen für das Gebiet der beiden Fürstentümer am 1.3.1852 eingesetzt, deren W irkungskreis die Verwaltung aller derjenigen Angelegenheiten umfasste, welche in den altständischen Provinzen den Oberpräsidenten, den Regierungen und den Provinzialsteuerdirektionen überwiesen waren. Gleichzeitig wurde das Amt des Kommissarius in den Hohenzollernschen Landen aufgehoben, sodass seitdem die Regierung den Zentralbehörden unmittelbar untergeordnet war. Die Verordnung vom 7. Januar 1852 hatte eine wesentliche Vereinfachung der Oberamtseinteilung für die Hohenzollernschen Lande vorgesehen, nämlich die Zusammenziehung der Oberamtsbezirke Hechingen, Glatt, Haigerloch und Trochtelfingen in einem Oberamtsbezirk Hechingen und der Oberamtsbezirke Gammertingen, Straßberg, Sigmaringen, Wald und Ostrach und des Obervogteiamtes Achberg in einen Oberamtsbezirk Sigmaringen. Dieser Einteilungsplan gelangte jedoch nicht zur Ausführung, vielmehr ordnete schon die preußische Verordnung vom 18.1.1854 die Einteilung in 7 Oberamtsbezirke an; es blieben die Bezirke Hechingen, Wald, Trochtelfingen und Ostrach in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen, der Bezirk Glatt wurde von dem Bezirk Haigerloch und der Bezirk Straßberg außer den Gemeinden Oberschmeien und Unterschmeien (die mit dem Obervogteiamt Achberg dem Bezirk Sigmaringen angeschlossen wurden) mit Thiergarten dem Bezirk Gammertingen zugeschlagen.
Nach einer noch nicht veröffentlichten königlichen Verordnung vom 18. Nov. 1861 sollte Hohenzollern in 3 Oberamtsbezirke eingeteilt werden. Der Oberamtsbezirk Haigerloch sollte mit dem von Hechingen verschmolzen werden. Die Vereinigung sollte aber noch ausgesetzt bleiben und blieb auch infolge einer Petition aus dem Oberamtsbezirk Haigerloch an das Haus der Abgeordneten überhaupt ausgesetzt, bis die Hohenzollernsche Amts- und Landesordnung vom 2. April 1873 die bestehende Einteilung des Landes in vier Oberamtsbezirke Sigmaringen, Gammertingen, Hechingen und Haigerloch gesetzlich festlegte, nachdem von 1861 - 1862 die Oberämter Trochtelfingen, Wald und Ostrach aufgelöst worden waren (Kessler 10/c 37).
Eine Erweiterung erfuhr der Oberamtsbezirk Hechingen durch das Gesetz vom 7. Oktober 1925 betr. Vereinfachung der Verwaltung der Hohenzollernschen Lande, nach welchem der Oberamtsbezirk Haigerloch und die Orte Melchingen, Ringingen und Salmendingen vom Oberamt Gammertingen mit ihm zum Kreis Hechingen vereinigt wurden.
Eingemeindet wurden auf Grund der einschlägigen Bestimmungen der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 Hermannsdorf nach Burladingen und am 1. April 1938 Steinhofen nach Bisingen.
2. Ordnung des Bestandes
Der nunmehrige Bestand Preußisches Oberamt/ Landratsamt Hechingen entstammt den Ablieferungen des früheren Oberamts Hechingen aus dem Jahr 1907, den Ablieferungen des Landratsamts Hechingen von 1935, den Akzessionen 4/1954 und 1/1967. Aus den abgelieferten Akten wurden die fremden Provenienzen Preußisches Oberamt Haigerloch und Gammertingen (für die Orte Melchngen, Ringingen und Salmendingen), soweit sie in Hechingen nicht weitergeführt wurden, ausgesondert. Unter den weitergeführten Akten befinden auch solche, die von den Preußischen Oberämtern Glatt (über Haigerloch - aufgelöst 1854) und Trochtelfingen (über Gammertingen - aufgelöst 1861) angelegt wurden und teilweise bis vor 1850 zurückreichen. In jedem einzelnen Falle wurden Verweiskarten angelegt, die nach der endgültigen Durchnummerierung des Bestandes entnommen und zur Ergänzung der Archivalien verzeichnisse bzw. der Zettelkästen der berührten Bestände diesen beigelegt wurden.
Die systematische Gliederung des Repertoriums wurde nach den vorhandenen alten Signaturen vorgenommen und die alte Registraturordnung weitgehend wieder hergestellt.
Der vorliegende Bestand umfasst 29,65 lfd. m mit 1620 [2011: 1622] lfd. Nummern. Er wurde 1966 und 1967 von Regierungsoberinspektor Kungl verzeichnet und unter Mithilfe des Angestellten Hahn paketiert. Die Reinschrift besorgte Fräulein Haas, das Register Frau Kalkuhl.
Sigmaringen, im Sommer 1967
Kungl
Die archivgerechte Verpackung der Bestelleinheiten Ho 13 T 1 Nr. 1-246 und Nr. 361-1414 übernahm Michaela Klaiber 2018 bis Mai 2019.
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Rechtsverhältnisse des Personals; Kaiserhaus; Denkmäler; Feste und Feiern; Orden, Patenschaften, Ehrungen, Ehrenkreuz; Oberamt: Landrat, Sitzungen der Oberamtmänner, Geschäftsführung, Sitz, Gebäude, Verwaltungsreform, Personal, Inventar, Registratur, Amtsschilder, Wappen; Ein- und Auswanderung; Heimatlose; Statistik; Denkmalpflege; Heimatkunde, Trachten; Landesgrenzbereinigung; Landtagswahlen; Vermessung und Vermarkung; Presse, politische Parteien und Versammlungen; Juden; Militär: Erfassung, Musterung, Truppenübungen, Okkupation durch Württemberg, Kriegswirtschaft, Revolution 1918, Veteranenunterstützung, Veteranenvereine; Gemeinde: Verwaltung, Geschäftsführung, Gemeindeverfassung, Ortsvorsteher, Bürgerkollegien, Beschwerden, Personal, Amtsversammlungen der Ortsvorsteher, Besitzveränderungen, Bürgeraufnahme, Darlehen, Eingemeindungen, Aufsicht, Bürgerrechte, Bürgernutzungen, Kassen- und Rechnungswesen; Krankenversicherung und Krankenkassen; Armenanstalten und Stiftungen; Bauordnung; Bauwesen, Baufluchtlinienpläne; Baugesuche; Straßen und Brücken; Wasserversorgung; Brandversicherung; Brände; Kaminkehrer; Feuerwehr; Gewerbeaufsicht; gewerbliche Anlagen; Fabriken; Arbeitszeitschutz; Eisenbahnen; Kfz-Verkehr; Maße und Gewichte; Messen und Märkte; Zunft und Innung; Ausbildung; Wandergewerbe; Wirtschaften und Branntweinbrennereien; Dampfkessel, Mühlen, elektrische Anlagen, Acetylenanlagen, Tankstellen; Ausweisungen, Zuzugs- und Aufenthaltsverweigerungen; Zigeuner; Sozialdemokratie und Anarchisten; Ausländerlisten; Einwohnerwehr; technische Nothilfe; Verbrechen; Kanalisation, Kläranlagen, Fischsterben; Jugendschutz; Organisation und Personal der Polizei; Landjägerdienstwohnungen; Paßwesen, Heimatscheine, Staatsangehörigkeitsausweise; Vereine; Theater, Lichtspieltheater, Versammlungsräume; Lotterien und Glücksspiele; Kreis- und Ortspolizeiverordnungen; Meldewesen; Namensänderungen; Sprengstoffe; Hunde; Unwetterschäden und Katastrophenschutz; Jagd und Fischerei; Tier- und Pflanzenschutz; Nahrungsmittelkontrolle, Fleischbeschau; Ehe; Be- und Entwässerung; Feldwegbereinigung; Flußregulierung und Wasserrecht; Landwirtschaft: Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken, landwirtschaftliche Schulen, Erbhofrecht, Mehl- und Brotversorgung, Viehversicherungsvereine, Weinbau, Verkehr mit Ölsaaten und Ölfrüchten; Forstwirtschaft: Personal, Dienstbezirke, Gemeindewaldungen; Ablösungen; Gesundheitsamt; Arzneimittel und Apotheken; Handel mit Gift; Trunksucht; Krankenpflege, Krankenanstalten; Blinde und Geisteskranke; Quellenschutz; Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte; Kurpfuscherei; Hebammen, Leichenschauer; Epidemien und Tierseuchen; Friedhöfe; Verhütung erbkranken Nachwuchses und Unfruchtbarmachungen; Kirche: Bauwesen, Pfarreieinteilung, Verhältnis zum Staat, Mission, Prozessionen, Kirchensteuern, Zerstörungen, Pfründehospital Hechingen, Stipendienstiftungen; Schule: Lehrer und Einkommen, Bauwesen, Lehrerwohnungen, Turn- und Schwimmanstalten; Unfallversicherung; Kindergärten; gewerbliche Fortbildungsschulen; Frauenarbeitsschulen; höhere Schulen; Schwesternstationen; Steuern, Sporteln, Ordnungsstrafen; Berg-, Hütten- und Salinenwerke; Zwangsvollstreckung; Standesamt.

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 13 T 1
Umfang
1618 Akten (41,1 lfd.m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Gefürstete Grafschaft Zollern und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Hechingen >> Regierung und Verwaltung

Indexbegriff Ort
Hechingen BL; Landratsamt

Bestandslaufzeit
1850-1945

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
24.02.2022, 13:39 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1850-1945

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