Bestand
Dienststellen des Bundesnotaufnahmeverfahrens (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Die Dienststellen des Bundes(not)aufnahmeverfahrens in Berlin und
Gießen sind auf Grund des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen
in das Bundesgebiet vom 22. Aug. 1950 (BGBl I S. 367) sowie der
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Notaufnahme von
Deutschen in das Bundesgebiet vom 11. Juni 1951 (BGBl I S. 381)
errichtet worden. Das Bundesaufnahmeverfahren wurde mit Ablauf des
Monats Juni 1990 eingestellt. Die Rest- und Folgeaufgaben der
ehemaligen Bundesaufnahmestelle in Gießen werden durch die Außenstelle
Gießen des Bundesverwaltungsamtes wahrgenommen.
Bearbeitungshinweis: Die in der
Dienststelle des Bundesaufnahmeverfahrens in Berlin angefallenen
Unterlagen wurden nach Gießen überführt.
Bestandsbeschreibung: Das Gesetz
über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. Aug.
1950 (BGBl. S. 201) regelte die Aufnahme von deutschen
Staatsangehörigen aus der SBZ und dem sowjetischen Sektor von Berlin.
Die Lager Gießen und Uelzen wurden als zentrale Lager für die
Durchführung des Aufnahmeverfahrens bestimmt (Verordnung vom 11. Juni
1951, BGBl. I S. 381). Im gleichen Jahr wurde Berlin in das Verfahren
einbezogen (Gesetz vom 21. Juli 1951, BGBl. I S. 470) und das Lager
Berlin-Marienfelde als weiteres Notaufnahmelager bestimmt (Zweite
Verordnung zur Änderung der VO ... vom 14. Juni 1965, BGBl. I S. 514).
Neben diesen zentralen Stellen existierten auf der Grundlage der
Verordnung über die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen aus der
SBZ und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vom 12. Aug. 1952
(BGBl. I S. 413) noch Landesdurchgangseinrichtungen einzelner
Bundesländer, deren Zuständigkeit erst nach der Durchführung des
Aufnahmeverfahrens einsetzte und welche die Länder zur vorläufigen
Unterbringung von Personen, die das Notaufnahmeverfahren durchlaufen
hatten, verpflichtete. Nach dem Bau der Mauer wurde das Lager Uelzen
zum 1. Apr. 1963 geschlossen.
Das
Notaufnahmeverfahren wurde von 1949 bis 1990 durchgeführt und diente
der Eingliederung von Flüchtlingen aus der SBZ bzw. der DDR. In diesem
Verfahren wurden die Gründe für eine Übersiedlung in die
Bundesrepublik überprüft. Das Notaufnahmeverfahren war gesetzlich
geregelt und begann mit der Antragstellung. Nach der Vorprüfung des
Antrags durch den Leiter der Aufnahmestelle wurde der Antrag einem vom
Bundesministerium für Vertriebene berufenen Ausschuss vorgelegt, der
mit Stimmenmehrheit entschied. Bei einem ablehnenden Bescheid war der
Weg der Beschwerde möglich. Wurde der Antrag ablehnend beschieden,
konnten Übersiedler dennoch in der Bundesrepublik bleiben erhielten
jedoch keine weiteren Hilfen. In das Notaufnahmeverfahren wurden
später auch Aussiedler einbezogen.
Die
zentralen Notaufnahmelager und das gesetzlich geregelte
Notaufnahmeverfahren unterstanden der Dienstaufsicht durch das
Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte;
nach dessen Auflösung im Jahre 1969 dem Bundesministerium des Innern.
Das erste Gesetz zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts vom
18. Febr. 1986 (BGBl. I S. 265) ersetzte den Begriff Notaufnahme durch
Aufnahme (hiernach Gesetz zur Aufnahme von Deutschen in das
Bundesgebiet - Aufnahmegesetz - AufnG) und bestätigte Gießen und
Berlin-Marienfelde als zentrale Aufnahmestellen. Im Zuge der Umsetzung
des Gesetzes zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes vom 26. Juni 1990
(BGBl. I S. 1142) wurden die Bundesaufnahmestellen Berlin und Gießen
aufgelöst. Rest- und Folgeaufgaben werden durch die Außenstelle Gießen
des Bundesverwaltungsamtes wahrgenommen.
Inhaltliche Charakterisierung:
Der Bundesarchiv-Bestand B 350 Dienststellen des
Bundesnotaufnahmeverfahrens enthält weder Einzelfallakten noch ein
Verzeichnis der im Bundesnotaufnahmeverfahren registrierten Personen
oder der ihnen zugewiesenen Wohnorte, sondern vor allem statistische
Unterlagen. Alle im Zuge der Durchführung dieser Aufnahmeverfahren
erstellten personenbezogenen Akten sowie Generalakten werden von der
Außenstelle Gießen des Bundesverwaltungsamtes (Bundesverwaltungsamt -
Außenstelle Bramsche, Im Rehhagen 12, 49565 Bramsche)
aufbewahrt.
Zitierweise: BArch B
350/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 350
- Umfang
-
41 Aufbewahrungseinheiten; 3,4 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Inneres
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Geschäftsstatistik über das Notaufnahmeverfahren in Berlin, Gießen und Uelzen in B 150 Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte.
Amtliche Druckschriften: Die Betreuung der Vertriebenen, der Flüchtlinge, der Kriegssachgeschädigten, der Evakuierten, der Kriegs- und Zivielgefangenen, der Heimkehrer, der nichtdeutschen Flüchtlinge, hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Krigesgeschädigte, Bonn 1962.
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Jürgen Haberland, Eingliederung von Aussiedlern und Zuwanderern. Sammlung von Texten, die für die Eingliederung von Aussiedlern aus den osteuropäischen Staaten und von Zuwanderern aus der DDR und aus Berlin (Ost) von Bedeutung sind. Leverkusen 1978.
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Charlotte Oesterreich, Die Situation in den Flüchtlingseinrichtungen für DDR-Zuwanderer in den 1950er und 1960er Jahren. "Die aus der Mau-Mau-Siedlung", Hamburg 2008.
- Provenienz
-
Bundesaufnahmestelle (BAufnSt), 1950-1990
- Bestandslaufzeit
-
1950-
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundesaufnahmestelle (BAufnSt), 1950-1990
Entstanden
- 1950-