Urkunde
Horatius Philippus, Erzbischof von Theben (Thebarum), Hauspraelat und Assistent Papst Innocenz' XII., apostolischer Nuntius für die Rheinlande und Niederdeutschland (ad tractum Rhein aliasque Inferioris Germaniae partes), bestätigt, daß dem Abt von Kornelimünster (S. Cornelii ad Indam) anläßlich seiner Wahl Auslagen von insgesamt rund 3000 Reichstalern (imperiales) entstanden seien, nämlich 1700 Reichstaler für die Bestätigung der Wahl, 500 für Bestätigung und Investur der Laien, 600 für Erteilung der Bestätigung und des Segens, daß die Abtei, die infolge der Prozesse gegen das Erzstift Köln stark verschuldet ist, diese Summe nicht aufbringen kann, der Abt deshalb gebeten hat, 4000 Reichstaler gegen Zins zu Lasten der Herrschaft Gilverath (Gelverat) aufnehmen zu dürfen und eine dahingehende, wörtlich angeführte Erlaubnis der Kardinalskongregation zur Auslegung des Tridentinischen Konzils von 1700 März 6 vorgelegt hat. Der Nuntius gestattet, den Hof zu Gilverath mit 3000 Reichstalern zu belasten unter der Bedingung, daß die Schuld innerhalb 10 Jahren getilgt wird und der Abt bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Mönche zuläßt. Ankündigung von Siegel und Unterschrift des Ausstellern. Unterschriften: H. P.Thebarum Archiepiscopus Nuncius Apostolicus. De mandato illustrissimi ac reverendissimi domini mei G. T. Gille, abbreviator. Datum Coloniae, 14 Maii 1700, pontificatus sanctissimi domini nostri anno nono.
- Archivalientitel
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Der erwählte Prälat und sämtliche Kapitularen der kaiserlichen freien Reichsabtei Kornelimünster (Cornely Munster ad Indam) erklären, daß sie mit päpstlicher Erlaubnis dem Kölner Ratsverwandten Franz de Groote (dem hochedlen und wohlgebohren Herren Frantz Degroote etc. deß Heylgen Reichß freyer statt Collen rhats verwandten) eine Goldrente von 200 Reichstalern zu je 80 Albus, zahlbar in dem zur Zeit der Zahlung an der Kölner Börse gültigen Wechselgeld erstmalig 1702 September 1, mit halbjähriger Kündigungsfrist verkauft haben gegen eine Summe von 3000 Reichstalern, und zwar mit Zustimmung des apostolischen Nuntius Speciestalern (in specie) zu je 2 oberländischen Gulden, die 4000 Reichstalern zu je 80 kölnischen Albus entsprechen. Sie setzen ihren freiadligen Sitz und unmittelbare Reichsherrschaft Kastenholz (Castenholtz) zum Pfand, die nicht anderweitig belastet und im Fall der Zahlungsversäumnis ungehindert beschlagnahmt werden soll. Im letztgenannten Fall ist der Gläubiger verpflichtet, die Rente von 5 auf 4 % = 160 Reichstaler herabzusetzen. Ankündigung der Unterschriften des Abts und Kapitels sowie des Kapitels- und Gerichtssiegels. Unterschriften: Rutger Stephan von Neuhoff genandt Ley, Erwehlter Abt; Johan Ferdinandt von Schellaert, Keuchemeister; Matthias de Merwyck; Carl Arnoldt von Obsinnich genandt Rhon; Joannes de Suys; Hyacinthus de Suys. Beglaubigung unter Unterschrift des Notars Joannes Petrus Bey. So geschehen in abbatia S. Cornely Munster ad Indam, den eilfften Augusti deß eintausendt siebenhundert ersten jahrs.
- Alt-/Vorsignatur
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C 73
- Bemerkungen
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Überlieferung: Ausfertigung, Papier (1 Blatt zu 4 Seiten, 3 Seiten beschrieben): 1. Beilage zu Korn. II 40 - C 73 - Siegel: aufgedrücktes Siegel mit Schutzblättchen, rotes Wachs, rund, Dm 50 mm, Bild: Wappenschild (2 gekreuzte Degen) mit Erzbischofshut, Umschrift: Horatius Philippus Archiepiscopus Thebarum Nuncius Apostolicus
- Kontext
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Kornelimünster, Urkunden (AA 0364) >> 1. Urkunden >> Der erwählte Prälat und sämtliche Kapitularen der kaiserlichen freien Reichsabtei Kornelimünster (Cornely Munster ad Indam) erklären, daß sie mit päpstlicher Erlaubnis dem Kölner Ratsverwandten Franz de Groote (dem hochedlen und wohlgebohren Herren Frantz Degroote etc. deß Heylgen Reichß freyer statt Collen rhats verwandten) eine Goldrente von 200 Reichstalern zu je 80 Albus, zahlbar in dem zur Zeit der Zahlung an der Kölner Börse gültigen Wechselgeld erstmalig 1702 September 1, mit halbjähriger Kündigungsfrist verkauft haben gegen eine Summe von 3000 Reichstalern, und zwar mit Zustimmung des apostolischen Nuntius Speciestalern (in specie) zu je 2 oberländischen Gulden, die 4000 Reichstalern zu je 80 kölnischen Albus entsprechen. Sie setzen ihren freiadligen Sitz und unmittelbare Reichsherrschaft Kastenholz (Castenholtz) zum Pfand, die nicht anderweitig belastet und im Fall der Zahlungsversäumnis ungehindert beschlagnahmt werden soll. Im letztgenannten Fall ist der Gläubiger verpflichtet, die Rente von 5 auf 4 % = 160 Reichstaler herabzusetzen. Ankündigung der Unterschriften des Abts und Kapitels sowie des Kapitels- und Gerichtssiegels. Unterschriften: Rutger Stephan von Neuhoff genandt Ley, Erwehlter Abt; Johan Ferdinandt von Schellaert, Keuchemeister; Matthias de Merwyck; Carl Arnoldt von Obsinnich genandt Rhon; Joannes de Suys; Hyacinthus de Suys. Beglaubigung unter Unterschrift des Notars Joannes Petrus Bey. So geschehen in abbatia S. Cornely Munster ad Indam, den eilfften Augusti deß eintausendt siebenhundert ersten jahrs.
- Bestand
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AA 0364 Kornelimünster, Urkunden (AA 0364)
- Provenienz
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Diverse Registraturbildner
- Laufzeit
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1700 Mai 14
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
07.03.2025, 10:32 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Diverse Registraturbildner
Entstanden
- 1700 Mai 14