Urkunden
Erzbischof Philipp Karl von Mainz bestätigt unter Zustimmung des Domkapitels den Bürgern und Hintersassen von Mainz ihre Freiheiten. Sie sollen nur nach dem Friedbuch gerichtet werden, es sei denn, es handelt sich um Übertritte gegenüber dem Erzbischof, dem Domkapitel, dessen Angehörigen, den erzbischöflichen Amtleuten und Dienern oder um ein sonstiges Verbrechen, das eine Strafe an Leib und Leben rechtfertigt. Das Ungeld soll nicht erhöht werden, ebenso soll keine Schatzung auf die Bürger oder ihre Güter gelegt werden, außer einem Herdschilling in Höhe eines Guldens jährlich pro Bürger und Beisasse. Wache und "Nachreise" in Notzeiten bleiben jedoch Pflicht der Bürger und Beisassen. Die Freiheit beinhaltet außerdem nicht jene Güter, die nicht in Bürgerbesitz sind. Das Bestimmungsrecht hierüber behält der Erzbischof sich und seinen Nachfolgern vor. Wer aus der Stadt ziehen will, soll daran nicht gehindert werden, zuvor muß er jedoch alle schuldigen Abgaben geleistet haben. Diese Freiheit gilt nicht für diejenigen Bürger, die keinen Eid auf den Erzbischof und das Domkapitel geschworben haben. Ankündigung des erzbischöflichen Siegels. Der Domdekan Karl Emmerich ("Emerich") Freiherr von Breidbach zu Bürresheim bestätigt die Bestimmungen und gelobt keinen als Erzbischof anzunehmen, der diese Freiheiten nicht bestätigen wird. Ankündigung des Siegels des Domkapitels. "Geben zu St. Martinsburg in unserer Statt Maintz donnerstags den Neunten Monats Julij, Anno Domini Millesimo Septingentessimo trigessimo Tertio".
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Mainz, U / 1733 Juli 9
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung. Perg., erste Zeile Zierschrift. Auf dem Umbug Spuren zur Anbringung des Siegels (des Erzbischofs), Siegel (des Erzbischofs) fehlt. Rückvermerk 18. Jh.: "Confirmatio Privilegiorum Moguntinae tempore Em(inentissi)mi Archi-Episcopi et Electoris D(omini) D(omi)ni Philippi Caroli, Nono Julij 1733".
- Bemerkungen
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Philipp Karl von Eltz, * 26. Oktober 1665, + 21. März 1743, Erzbischof von Mainz seit 3. September 1732.
Karl Emmerich Freiherr von Breidbach-Bürresheim, Domdekan seit 1724, Dompropst seit 1738, + 20. Februar 1743.
- Kontext
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Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
- Bestand
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Urkundenbestand
Eltz, Philipp Karl von
Philipp Karl
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.05.2023, 14:15 MESZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Stadt Mainz
Entstanden
- 09.07.1733