Tektonik
Kultministerium Württemberg-Hohenzollern
Überlieferungsgeschichte
Nach der Bildung der vorläufigen Landesregierung von Baden-Württemberg übernahm mit der Dritten Verordnung der vorläufigen Regierung zur Überleitung von Verwaltungsaufgaben vom 21. Juli 1952 und mit der Verordnung der vorläufigen Regierung über die Organisation der Kultverwaltung vom 7. Oktober 1952 das Kultministerium Baden-Württemberg von den Abwicklungsstellen der bisherigen Länder spezifizierte Aufgaben. Ebenso wurden dem am 1. Oktober 1952 neu errichteten Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern im einzelnen spezifizierte Zuständigkeiten der Abwicklungsstellen im Bereich der Kultverwaltung (Angelegenheiten der Kultverwaltung in Abteilung I) und dem neu zu bildenden Oberschulamt Südwürttemberg-Hohenzollern die Zuständigkeiten der Abwicklungsstelle des Kultministeriums Württemberg-Hohenzollern übertragen, soweit sie nicht auf das Kultministerium Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium übergegangen waren.
Das Kultministerium gliederte sich nach dem Organisationsplan vom 1. August 1949 in folgende neun Abteilungen: V. Verwaltungs-, Rechts-, Haushalts- und Besoldungssachen für alle Abteilungen; U I. Gesamtfragen des Unterrichts und der Erziehung; U II. Volks- und Mittelschulen; U III. Höhere Schulen; U IV. Berufs- und Berufsfachschulen; H. Hochschulen; K. Kunst; R. Kirchen; S. Schrifttum. Die Abteilung Schrifttum war die vormalige Informationsabteilung des Direktorialamts (Behörde des Präsidenten des Staatssekretariats), die bei der Bildung der Ministerien aus dem Direktorialamt aus- und der Kultverwaltung angegliedert wurde.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Kultus
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02.11.2022, 13:14 MEZ
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