Bestand
Landesvermessungsamt NRW (Bestand)
Trigonometrische Messungen und Netzrisse zu den Umlegungssachen der Agrarbehörden (nach Ortschaften) 1883-1976 (645); Trigonometrische Messungen und Bestimmung von Messpunkten der Katasterverwaltungen (nach Kreisen) 1876-1980 (1994) (295); Verwaltungsakten sonstiger Stellen zur Bestimmung von trigonometrischen Punkten und Beipunkten 1894-1989 (81).
Bestandsgeschichte: Unmittelbare Vorgängerdienststellen für den Katasterbereich waren die 1930 gebildeten Vermessungskommissariate bei den Regierungspräsidenten (Münster für die Provinz Westfalen); für die Landesaufnahme ab 1938 die Hauptvermessungsabteilung IX beim Regierungspräsidenten Münster für das Land Lippe, die Provinz Westfalen und den Regierungsbezirk Osnabrück. 1946 Umwandlung der ehem. Hauptvermessungsabteilung IX in das Landesvermessungsamt Westfalen mit Aufgabe der Landesvermessung, durch Briten bald wieder rückgängig gemacht; 1949 Auflösung der Hauptvermessungsabteilungen IX und X und Bildung des Landesvermessungsamt NRW (Hauptsitz in Bad Godesberg; Nebensitz bis 1987 in Münster); im Landesorganisationsgesetz von 1962 als Landesoberbehörde definiert; ab 2001 Landesbetrieb; seit 2008 Aufgaben des Landesvermessungsamts NRW und der Vermessungsdezernate der Bezirksregierungen bei der Bezirksregierung Köln in zwei Abteilungen gebündelt, heute: Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln (Geobasis NRW).
Form und Inhalt: Geschichtliche Entwicklung der Landesvermessung in Nordrhein-Westfalen
Das amtliche Vermessungswesen erstreckt sich auf zwei Hauptaufgabengebiete:
A. die Katasteraufnahme B. die Landesaufnahme.
Beide Zweige waren die meiste Zeit über organisatorisch voneinander getrennt, wenngleich stets eine enge Zusammenarbeit bestanden hat. Die ältesten Vermessungsbehörden in Nordrhein-Westfalen waren für die Katasteraufnahme die um 1802 bei den französischen Departementsverwaltungen eingerichteten Steuerdirektionen sowie das 1809 in Arnsberg für das Herzogtum Westfalen gegründete hessen-darmstädtische Katasterbüro. Die ältesten Vermessungsbehörden im Gebiet des späteren Nordrhein-Westfalen waren für die Landesaufnahme das 1801 in Aachen gegründete Bureau topographique de la Carte des quatre Départements réunis für die linksrheinischen Gebiete sowie das 1816 in Koblenz eingerichtete Aufnahme- und Zeichenbüro für die neuen preußischen Gebiete am Rhein. Der preußische Finanzminister genehmigte am 23. Januar 1818 die Fortsetzung der Katasterarbeiten auf der linken Rheinseite, und am 26. Juli 1820 erging eine Königliche Kabinettsorder über die ,,Fortsetzung und Vollendung der Kataster in den drei westlichen Provinzen der Monarchie". Dies bedeutete die Ausdehnung der Katasteraufnahmen auf die gesamte Rheinprovinz sowie auf die Provinz Westfalen. Für die Landesaufnahme war ab 1821 der Generalstab der Armee in Berlin zuständig. Die Organisation der preußischen Vermessungsbehörden wechselte im Laufe der Jahre des öfteren. Unmittelbare Vorgängerdienststellen des heutigen Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen waren:
A. aus dem Katasterbereich die mit Erlass des Preußischen Finanzministers vom 22. Juli 1930 für die Provinz Westfalen beim Regierungspräsident Münster und für die Rheinprovinz beim Regierungspräsident Düsseldorf gebildeten Vermessungskommissariate, B. aus dem Bereich Landesaufnahme die in Ausführung des "Gesetzes über die Neuordnung des Vermessungswesens" vom 3. Juli 1934 durch Gesetz vom 18. Mai 1938 gebildeten Hauptvermessungsabteilungen (HVA), die dem Reichsminister des Innern unterstanden. Die Hauptvermessungsabteilung IX war dem Regierungspräsidenten Münster angegliedert und war zuständig für das Land Lippe, für die Provinz Westfalen und für den Regierungsbezirk Osnabrück. Die beim Regierungspräsidenten Köln eingerichtete Hauptvermessungsabteilung X hatte die Rheinprovinz als Arbeitsgebiet, nach 1941 kam Luxemburg hinzu. Durch Verordnung vom 30. September 1944 wurden mit dem 1. Oktober 1944 die Kataster- und Vermessungsbehörden der Länder als Reichsbehörden ebenfalls dem Reichsminister des Innern unterstellt. Die Hauptvermessungsbehörden wurden Mittelbehörden. Sie gliederten sich fortan in zwei Abteilungen:
A. Katastervermessung, B. Landesvermessung. Die bei den preußischen Regierungspräsidenten bestehenden Dienststellen der Katasterverwaltung wurden zum gleichen Zeitpunkt Nebenstellen der jeweiligen Hauptvermessungsabteilung (HVA IX mit Arnsberg, Minden und Osnabrück; HVA X mit Aachen, Düsseldorf, Koblenz und Trier). Die Hauptvermessungsabteilung X wurde im November 1944 nach Drieberhausen im Oberbergischen evakuiert. Ende 1945 verlegte die britische Besatzungsmacht sie nach Bad Godesberg. In der nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches von der britischen Militärregierung am 20. Juni 1945 aus den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf und Köln gebildeten Nord-Rheinprovinz und in der unverändert gebliebenen Provinz Westfalen unterstanden die Hauptvermessungsabteilungen den Provinzialregierungen in Düsseldorf und Münster. Der Oberpräsident von Westfalen wandelte mit Erlass vom 15. Februar 1946 die Hauptvermessungsabteilung IX in das Landesvermessungsamt Westfalen um. Leiter blieb der bisherige Chef der Hauptvermessungsabteilung. Gleichzeitig wurden die Nebenstellen in Katasterabteilungen als Unterabteilungen des Landesvermessungsamtes umbenannt. Beide Maßnahmen wurden jedoch von der britischen Militärregierung bald wieder rückgängig gemacht. Nach der Bildung der Landesregierung ging auch das Vermessungswesen auf diese über. Gemäß einem Kabinettsbeschluss vom 9. Februar 1948 wurden zusammen mit den Katasterämtern auch die Hauptvermessungsabteilungen IX und X, aus deren Geschäftsbereich inzwischen der Regierungsbezirk Osnabrück bzw. die Regierungsbezirke Trier und Koblenz sowie das Land Luxemburg ausgeschieden waren, dem Innenministerium unterstellt. Vom 1. November 1948 an wurden die Katasterämter den Verwaltungen der Stadt- und Landkreise eingegliedert. Schon zum 1. August 1948 waren die Nebenstellen der Hauptvermessungsabteilungen zu Vermessungsdezernaten der Bezirksregierungen mit früherem Aufgabengebiet zurückgeführt worden. Neue Dezernate dieser Art wurden in Münster und Köln geschaffen. Die Katasterämter unterstanden vom gleichen Zeitpunkt ab wieder den Regierungspräsidenten als unteren Fachaufsichtsbehörden. Den beiden Hauptvermessungsabteilungen verblieben folglich nur die ihnen schon 1938 übertragenen Aufgaben der Landesvermessung. Da eine besondere Bundesvermessungsbehörde nicht geschaffen wurde, übernahmen sie zusätzlich die Arbeiten im Reichsdreiecksnetz, im Reichshöhennetz und an den Reichskartenwerken, soweit sie sich auf das Land Nordrhein-Westfalen erstreckten. Hierfür war vorher das Reichsamt für Landesaufnahme in Berlin zuständig gewesen. Mit dem 1. April 1949 wurden die Hauptvermessungsabteilungen IX und X durch Kabinettsbeschluss vom 16. Mai 1949 aufgelöst. Als Nachfolgedienststelle wurde das ebenfalls dem Innenminister unterstellte Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen gebildet. Infolge der Nachkriegsverhältnisse war die geplante räumliche Zusammenfassung der beiden bestehenden Dienststellen zunächst nicht möglich. So war als Sitz des Landesvermessungsamtes Düsseldorf mit Postanschrift in Bad Godesberg, Kaiserstr. 3, bestimmt. Die Leitung des Amtes und der Abteilungen (Verwaltungs-, Trigonometrische-, Topographische- und Kartographische Abteilung) wurde eine Außenstelle. Unterhalb der Abteilungsebene waren die fachtechnischen Zuständigkeiten regional aufgeteilt. Für den Landesteil Nordrhein wurde die Aufgabenerledigung von Bad Godesberg und für den Landesteil Westfalen von Münster aus wahrgenommen. Der Dienstbetrieb war vor allem in Bad Godesberg durch die Unterbringung in mehreren, örtlich getrennt liegenden Gebäuden erschwert. Seit 1953 war der Topographischen Abteilung eine Unterabteilung Photogrammetrie angeschlossen. Das neu gegründete Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen war zuständig für:
- Herstellung, Erneuerung und Erhaltung des trigonometrischen Festpunktfeldes, des Nivellementpunktfeldes und des Schwerepunktfeldes sowie Führung der amtlichen Nachweise über diese Punktfelder;
- topographische Landesaufnahme;
- Bearbeitung, Herausgabe und Vertrieb der topographischen Landeskartenwerke;
- Wahrnehmung des Urheberrechts daran;
- Unterstützung anderer Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie sonstiger Stellen, wenn thematische Karten auf der Grundlage der topographischen Landeskartenwerke herzustellen sind und Mitwirkung insbesondere an der Vervielfältigung.
Mit Kabinettsbeschluss vom 22. Januar 1957 wurde als Sitz des Landesvermessungsamtes Bad Godesberg bestimmt. Auf Beschluss des Ausschusses für Innere Verwaltung des Landtages vom 4. März 1959 kam es für die Dienststelle in Bad Godesberg zur Errichtung eines Dienstgebäudes, dessen Grundsteinlegung am 19. Juni 1959 erfolgte. Die Gebäude wurden in der Muffendorfer Str. 19-21 (heutiger Straßenname) errichtet. Der in den Nachkriegsjahren organisatorisch gewachsene Behördenaufbau wurde durch Runderlass des Innenministers vom 31. März 1960 nun auch formell festgeschrieben. Die Haupt- und die Außenstelle hatten je drei selbständige Abteilungen:
Abteilung 1 (bei der Außenstelle 4) Trigonometrische Abteilung, Abteilung 2 (bei der Außenstelle 5) Topographische Abteilung, Abteilung 3 (bei der Außenstelle 6) Kartographische Abteilung. Die Abteilungen gliederten sich hier wie dort in die gleichen technischen Dezernate. Die Dezernate Hauptdreiecksnetz, Katasterphotogrammetrie und Topographische Photogrammetrie gab es jedoch nur bei der Hauptstelle; ihr jeweiliges Arbeitsgebiet erstreckte sich auf ganz Nordrhein-Westfalen. Daneben bestanden bei der Hauptstelle noch 3 Verwaltungsdezernate. Durch Kabinettsbeschluss wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1961 die Kataster- und Vermessungsverwaltung aus dem Geschäftsbereich des Innenministers in den Geschäftsbereich des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten (seit 1966: Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten) überführt und fiel 1970 wieder in den Geschäftsbereich des Innenministers zurück. In dem Landesorganisationsgesetz vom 10. Juli 1962 ist das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen als Landesoberbehörde definiert worden. Die fortschreitende Technisierung und Automatisierung, die nur bei einem zentralen Einsatz wirtschaftlich betrieben werden konnten, führten dann in den Jahren 1972 bis 1973 zu einer Organisationsprüfung durch den Innenminister. Durch Erlass des Innenministers ist das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 1975 eine einheitliche Landesoberbehörde mit Sitz in Bad Godesberg und mit einer Abwicklungsstelle in Münster. Die drei Fachabteilungen und die Dezernate der Außenstelle gingen in den entsprechenden Abteilungen und Dezernaten der Hauptstelle auf, die Fachaufsicht über die in Münster verbleibenden Sachgebiete verlagerte sich auf die Hauptstelle. Die Entscheidung stellte die ursprünglichen Organisationsstrukturen des Jahres 1949 weitestgehend wieder her und setzte die räumliche Zusammenführung beider Dienststellen in Gang. Die Organisationsprüfung führte ferner zur Delegation einiger spezieller technischer Aufgaben auf die Regierungspräsidenten und Katasterbehörden sowie am 1. Juli 1975 zur Einrichtung eines Hauptdezernates Automation, seit 1977 Vermessungstechnische Datenverarbeitung, das neben amtspezifischen Aufgaben auch landesweite Entwicklungs- und Programmierarbeiten für den Katasterbereich übertragen bekam. Das Hauptdezernat ging zum 1. April 1981 in die Abteilung 4 Vermessungstechnische Datenverarbeitung über. Der personelle Abbau der Abwicklungsstelle mit den entsprechenden Versetzungen zur Zentralstelle sowie die Stellenvermehrungen in der neu geschaffenen Abteilung 4 ließen das Dienstgebäude in Bad Godesberg bald zu klein werden. Zur Entlastung wurde ab 1. Mai 1977 die Abteilung Grundlagenvermessung in ein Bürohaus (Bad Godesberg, Pennefeldsweg 11-15) ausgelagert. Ein Erweiterungsbau des Amtes wurde am 23. März 1981 begonnen. Mit einem vorläufigen Abschluss der Baumaßnahmen konnte die Abteilung Grundlagenvermessung zum 3. April 1984 wieder in das erweiterte Dienstgebäude zurück ziehen. Am 23.03.1990 wurde der letzte Bauteil seiner Bestimmung übergeben. Hingegen wurde mit Datum vom 01.10.1987 die Abwicklungsstelle in Münster aufgelöst. Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen bildete im ausgehenden 20. Jahrhundert das "Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster" in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 1990 in Verbindung mit der hierzu ergangenen zweiten Durchführungsverordnung vom 31. Dezember 1993. Danach erstreckte sich die Zuständigkeit des Amtes auf: - die Herstellung, die Erneuerung und die Erhaltung des trigonometrischen Festpunktfeldes, des Nivellementpunktfeldes und des Schwerepunktfeldes einschließlich Deformationsanalysen sowie die Führung der amtlichen Nachweise der Punktfelder; - die topographische Landesaufnahme, d. h. die Erfassung, Dokumentation und Bereitstellung der Informationen über die topographischen Gegebenheiten des Landesgebietes, mit Ausnahme der laufenden Erfassung der topographischen Veränderungen für die Deutsche Grundkarte 1:5 000; - die Vorhaltung der Ergebnisse der topographischen Landesaufnahme in einem automatisiert geführten Geo-Basisinformationssystem im allgemeinen als objektstrukturierte digitale Modelle der Erdoberfläche. Das Geo-Basisinformationssystem umfasst insbesondere die digitalen topographischen Grundkarteninformationen und das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem. Daneben werden digitale topographische Luftbildinformationen sowie Rasterdaten in das Geo-Basisinformationssystem integriert. - die Bearbeitung, Drucklegung, Herausgabe und Verbreitung der topographischen Landeskartenwerke mit Ausnahme der Herstellung und der Fortführung des Grundrisses der Deutschen Grundkarte 1:5000; - die Wahrnehmung des Urheberrechtes an den topographischen Landeskartenwerken; - die zentrale Registrierung und Sammlung von Luftbildern und sonstigen Fernerkundungsergebnissen, soweit diese für die Landesvermessung oder das Liegenschaftskataster von Bedeutung sind (Landesluftbildarchiv). Das Landesvermessungsamt hatte im Rahmen seiner Möglichkeiten andere Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie sonstige Stellen bei der Eichung von Vermessungsinstrumenten oder -geräten und der Nutzung der topographischen Landeskartenwerke oder des automatisiert geführten Geo-Basisinformationssystems zu unterstützen. Das Landesvermessungsamt legt im Einvernehmen mit dem Innenministerium die technischen Bedingungen und den organisatorischen Rahmen für die Abgabe digitaler Geo-Basisdaten an andere Stellen fest, um einheitliche Voraussetzungen für die Nutzung dieser Daten zu schaffen. Dazu zählt insbesondere die Definition von Schnittstellen für das Geo-Basisinformationssystem, das Automatisierte Liegenschaftsbuch, die Automatisierte Liegenschaftskarte sowie für weitere digitale Ergebnisse der Landesvermessung. Das Landesvermessungsamt wurde nach der Neuorganisation mit dem Stand vom 15. April 1996 in vier Abteilungen gegliedert:
Abteilung 1 Zentralabteilung Abteilung 2 Geodätischer Raumbezug Abteilung 3 Geotopographie und Kartographie Abteilung 4 Verfahrensentwicklung, DV-Betrieb. Die Abteilungen waren in einzelne Dezernate untergliedert. Auf der Grundlage des 2. Modernisierungsgesetzes vom 9. Mai 2000 i.V. m. § 14 a LOG wurde das Landesvermessungsamt ab 1. Januar 2001 in einen Landesbetrieb umgewandelt. Gleichzeitig damit wurde die Satzung für den Landesbetrieb in Kraft gesetzt. Organisatorisch wurde das Landesvermessungsamt seit dem 1. Juli 2002 in acht Geschäftsbereiche gegliedert:
Geschäftsbereich F Finanzen, Controlling Geschäftsbereich V Verwaltung Geschäftsbereich 1 Geodätischer Raumbezug Geschäftsbereich 2 Topographisches Informationsmanagement Geschäftsbereich 3 Landschaftsinformationssysteme Geschäftsbereich 4 Liegenschaftsinformationssysteme Geschäftsbereich 5 Reproduktion Geschäftsbereich S Service.
Die Geschäftsbereiche untergliederten sich wiederum in Fachbereiche. Im Rahmen der Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung in Nordrhein-Westfalen kam es zur Bündelung der früheren Vermessungsdezernate der Bezirksregierungen und des ehemaligen selbständigen Landesvermessungsamt NRW. Seit Januar 2008 werden bei der Bezirksregierung Köln sämtliche Vermessungsangelegenheiten in zwei Abteilungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammengefasst: in der Abteilung 3 (Ausbildung und Aufsicht über die Katasterbehörden/Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure ) und in der Abteilung 7 (Erhebung, Führung und Bereitstellung von Geobasisdaten). Abweichend von den ansonsten überwiegend regionalen Zuständigkeiten der Bezirksregierung Köln betreut die neue Abteilung das gesamte Land NRW.
Direktoren des ehemaligen Landesvermessungsamtes:
Martin Zirkel 01.05.1949 - 30.09.1955, Prof. Dipl.-Ing. Georg Krauß 01.10.1955 - 30.11.1974, Dr.-Ing. Ferdinand Voss 01.12.1974 - 30.09.1979, Dipl.-Ing. Klaus Barwinski 01.10.1979 - 31.05.2003 Dipl.-Ing. Heinz Brüggemann seit 01.06.2003-2008 Bestandsgeschichte
Infolge des Technologiewandels in der geodätischen Praxis wurden zu Beginn des 21. Jahrhunderts die Akten über die Bestimmung der Trigonometrischen Punkte und Beipunkte ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis ca. 1960 bei der Bezirksregierung Köln als Nachfolgebehörde des ehemaligen Landesvermessungsamts NRW entbehrlich. 2008 bot die Bezirksregierung Köln dem Landesarchiv NRW die Unterlagen folgender drei Teilarchive an:
Archiv L mit den Akten, die anlässlich der Bestimmung von Trigonometrischen Punkten TP und Beipunkten Bpkt. durch die Ämter für Flurbereinigung und Siedlung und ihre Vorgänger (Kulturämter, Generalkommissionen) entstanden sind. Die Akten sind alphabetisch nach den seinerzeit vergebenen Namen der Flurbereinigungsverfahren gegliedert.
Archil K mit den Akten, die anlässlich der Bestimmung von Trigonometrischen Punkten TP und Beipunkten Bpkt. durch die Katasterämter entstanden sind. Die Akten sind innerhalb der Regierungsbezirke nach den seinerzeitigen Kreisverwaltungen gegliedert.
Archiv S mit den Akten, die anlässlich der Bestimmung von Trigonometrischen Punkten und Beipunkten Bpkt. durch sonstige Stellen entstanden sind. Die Akten sind nach speziellen Regeln gegliedert, die sich unterscheiden nach der ehemaligen Hauptstelle des Landesvermessungsamtes Bad Godesberg, zuständig für die Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln, sowie der ehemaligen Außenstelle Münster, zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
Die Abteilungen Ostwestfalen-Lippe, Rheinland und Münster einigten sich daraufhin über die Aufteilung der angebotenen trigonometrischen Akten nach dem Belegenheitsprinzip und übernahmen diese im Sommer 2009. Im Dezember 2010 wurde die Erschließung des Bestandes in der Abteilung Westfalen des Landesarchivs NRW abgeschlossen.
Jens Heckl
- Bestandssignatur
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M 402
- Umfang
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1.021 Akten.; 1021 Akten (134 Kartons), Findbuch M 402.
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.3. Wirtschaftsverwaltung (M) >> 3.3.4. Vermessungs- und Eichwesen
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Gerhard Günther, Landesvermessung im Wandel. Eine Dokumentation aus Archiven des Landesvermessungsamtes, Bonn 1993; Landesvermessung und Liegenschaftskataster in Nordrhein-Westfalen, Hg.: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1992.
- Bestandslaufzeit
-
1876-1980 (1994)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1876-1980 (1994)