Urkunden

1) Johannes Sternberger und seine Ehefrau "Angnes", 2) "Jeckel" Sternberger und seine Ehefrau Else, 3) "Hen" Sternberger und seine Ehefrau "Dyna", 4) "Jeckel Slode" ("Sloede") und seine Ehefrau Greda, 5) "Cuntz Wedderauwer" und seine Ehefrau "Kette". bestehen zu Erbe von Frau Anna, Aebtissin, und dem Konvent von Altmünster ihr Gut zu Budenheim ("Budenheym"), im einzelnen: "Dye nidde bunde" und die daran gelegene Wiese; "dye mittel bunde", dabei gelegen, und das "eygen" und der Acker von dem "eygen" - zwischen dem Wald und "densant richen" bis herauf an den "ruter weck" an "Sloden Clesen" Bestand; der Acker von dem Geiersberg ("Gyersberge") an zwischen dem Weingarten und oben zwischen dem Weg und dem Wald; die "steyn buende" oberhalb des "Steynweges", auf des Klosters Wiese ziehend und an Hartmuts Bestand an das Kreuz neben dem "weckholder" offen bis an "Schelen Clesen" Bestand, unten an den "Mackerweck" (?) und an den "Steynweck" neben den "Swarhenberck" stossend; eine Wiese, unten an dem obersten "Steynwege" den "Ryn herabe" bis an "Clese Rendels" Bestand und auf die Wiese des Pfarrers zu Budenheim ("Budenheym") und herüber an den Acker; ein Baumstück, Wiese und Weide, das umgegraben ist, unten an "Junge Hens" Wiese, zieht neben den gemeinen "Kappusgärten" herab bis auf den Weg, der von dem "fare herabgeht". Gült: 100 Malter Korn und 6 Malter Nüsse Mainzer ("Mentzer") Mass, fällig nach Budenheim oder an den Rhein ("Ryne") zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt. Das Gut darf in fünf Teile geteilt werden, liegt aber für die Gült unzertrennlich. Jeder Beständer soll nicht mehr als zwei Pferde halten. Sie zinsen für das Kloster der Ortskirche 16 Pfd. Oel. Veräusserungsverbot jeglichen Holzwuchses, Verbot der Schafhaltung. Unterpfänder: 1-3) 5 1/4 Morgen Weingarten und Baumstück zu "Wyedchenloch", an einem Stück;. 4) 1 1/2 Morgen Weingarten an dem "Schaffe wingarts", zwischen Hartmuts und "Herman Frauwensteyns" Weingärten; über 1 Morgen Weingarten am "alden berg" neben dem Kirchenstück;. 5) 1/2 Morgen Weingarten am "Schantflecken" neben dem Wege "offender den geern offen zuget"; 1/2 Morgen daselbst, zwischen der "Spigelbergen" und "Hen Wackernheymers" Weingarten. Veräusserungs- und Teilungsverbot für die Unterpfänder. S. des Gerichts zu Heidesheim ("Heysessheym") (Johannes "Monxßhorn", Schultheiss von Altmünster, "Hen Gonsenheymer", Schultheiss des Erzbischofs, "Byntzen Peter", "Peder Portener", "Claus Menchyn", "Scholteßen Henchyn", Peter "Fyeckeler", "Hen Ernst" d.J., Schöffen). "Geben ... dusent fyeer hundert siebentzig funff .. uff sant Agaten dag derheyligen juffrauwen."

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Mainz, U / 1475 Februar 5
Formalbeschreibung
Ausfertigung Perg.

Kontext
Urkundenbestand >> Urkunden (mit Fotos)
Bestand
Urkundenbestand

Laufzeit
05.02.1475
Provenienz
Altmünster Mainz

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
02.05.2023, 14:14 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Stadtarchiv Mainz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunden

Beteiligte

  • Altmünster Mainz

Entstanden

  • 05.02.1475

Ähnliche Objekte (12)