Lazarus Schleicher, Ratsherr sowie Zeug- und Kriegszahlamtsherr der Reichsstadt Ulm, verleiht Johann Schneider dem Jungen von Böhringen [Unterböhringen Gde. Bad Überkingen/Lkr. Göppingen] drei Häuser, Scheune und Backhaus sowie die zugehörigen Feldgütern und ein Fischwasser mit dem zugehörigen Häuslein in Hausen an der Fils ("Fülß") [Gde. Bad Überkingen/Lkr. Göppingen] für drei Jahre. Davon soll er jedes Jahr 64 Gulden entrichten und mit der ersten Zahlung 1670 beginnen. Von dem Fischwasser hat er Lazarus Schleider jedes Jahr 60 schöne Forellen zu liefern. Für jeden weiteren Fisch soll dieser ihm 2,5 Kreuzer bezahlen. Lazarus Schleicher hat Johann Schneider vier Pferde im Wert von 100 Gulden überlassen. Dafür soll ihm dieser jedes Jahr 5 Gulden Zins entrichten. Möchte Johann Schneider nach Ablauf der drei Jahre den Bestand nicht mehr fortsetzen, dann kann er die Pferde behalten. Diese bleiben aber als Pfand für die Bezahlung der 100 Gulden dem Lazarus Schleicher und seinen Erben verschrieben. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben und der Rückzahlung der 100 Gulden können sich Lazarus Schleicher oder seine Erben an dem Pfand schadlos halten. Auch hat Johann Scheider dem Rat der Stadt Ulm für den halben Hof des Herrlinger 12 Imi 3 Muth und 4 Metzen Fesen und ebensoviel Hafer sowie 1 Imi Fesen für 1 Lehen nach Deggingen [Lkr. Göppingen] zu liefern. Schließlich hat er noch dem Rat der Stadt Ulm jährlich 18 Gulden und 27 Kreuzer für Küchenspeise und 2 Gulden und 6 Kreuzer Zins in Deggingen zu bezahlen sowie dem Kastenvogt in Geislingen [a. d. Steige/Lkr. Göppingen] für die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm jährlich 10 Gulden für ein Darlehen in Höhe von 200 Gulden auf dem halben Herrlinger Hof, zusammen also insgesamt 30 Gulden und 33 Kreuzer. Diese Summe kann er von dem an Lazarus Schleicher zu entrichtenden Bestandgeld abziehen. Lazarus Schleicher stehen daher jährlich 33 Gulden und 27 Kreuzer sowie 50 Pfund Schmalz, das Pfund zu 7 Kreuzern gerechnet, und 2 Gulden und 30 Kreuzer wegen des Kalbs einer Kuh oder dafür Schmalz zu. Auch hat er dem Rat der Stadt Ulm wegen des halben Herrlinger Hofes und des Burgstalls festgelegte jährlich Frondienste zu leisten. Darüber hat auf Bitte der beteiligten Parteien der Ulmer Amtmann zu Böhringen Johann Kramer eine Urkunde ausgefertigt.
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4646
- Alt-/Vorsignatur
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A 1598
2462 / 1
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Unterböhringen
Aussteller: Johann Kramer, Amtmann zu Böhringen
Siegler: Johann Kramer, Amtmann zu Böhringen
Kanzleivermerke: Lit K (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Papierlibell
Siegelbefund: Aufgedrücktes Petschaftsiegel aus rotem Siegellack; unbeschädigt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Anmerkungen: Beilagen: Auszug aus der Leiheurkunde und Quittung über bezahlte Weglöse und Handlohn
Datum: Geschehen zue Böringen vlmischer herschafft im januario, 1669.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Laufzeit
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1669 Januar
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
Datenpartner
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Entstanden
- 1669 Januar