Urkunden

Lorenz Hafner, Weber aus Entringen, wegen Wilderns im württembergischen Forst zu Tübingen gef., strenger Strafe verfallen, jedoch nach vier Wochen begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine und seines Knechts Gefängnisatzung, alle Unkosten und eine Strafe von 20 lb h zu bezahlen, sich künftig in Württemberg jeglichen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu achten, und schwört U. L. Hafner hatte seinem Freund Jörglin Schneider beim Heimtransport des geschossenen Wildes und beim Verkauf nach Rottenburg am Neckar geholfen sowie einen Anteil bekommen und geduldet, daß J. Schneider seinen Knecht Mathis Fritz aus Mundelsheim zum Wildern verleitete.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5662
Umfang
1 U
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Bm. und Gericht zu Tübingen mit dem gemeinen Siegel der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. S.

Kontext
Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.5 Tübinger Forst
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Fritz, Mathis
Hafner, Lorenz
Schneider, Jörglin
Indexbegriff Ort
Entringen : Ammerbuch TÜ
Mundelsheim LB
Rottenburg am Neckar TÜ

Laufzeit
1561 Oktober 17 (Weinmonat)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:50 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1561 Oktober 17 (Weinmonat)

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