Sachakte
Erbstreit über die Anteile der beiden Töchter des Nikolaus von Westerholt, Anna Elisabeth, verstorbene Frau des Appellanten, und Etta Sibylle, Frau des Appellaten. Der Besitz war (bereits bei der Übernahme durch Nikolaus von Westerholt) hoch verschuldet und außerdem durch viele anhängige Prozesse belastet. Nach Angaben des Appellanten auf Betreiben seiner Schwägerin, die ihn durch eine falsche Aufstellung, in der nicht vorhandener Besitz genannt und Schulden verschwiegen worden seien, dazu bewogen habe, war ein Vertrag geschlossen worden, in dem diese gegen Zahlung von 6000 Rtlr. auf ihren Anteil am Erbe verzichtet hatte. Die Appellation richtet sich dagegen, daß der Appellat nach seiner Heirat eine Aufhebung des Vertrages beantragt und die Vorinstanz ihm die Hälfte des Erbes, wie es zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages bestand, zugesprochen hatte. Der Appellant macht dagegen geltend, er habe in der Überzeugung, der Nachlaß stehe nunmehr allein ihm und seinen Kindern zu, unter Belastung seines eigenen Besitzes zahlreiche Schulden abgetragen. Er argumentiert gegen die Aufhebung des Vertrages und die von der Gegenseite dafür vorgebrachten Gründe, insbesondere die behauptete unzulässig hohe Beeinträchtigung (laessio enormis). Strittig sind der Umfang des Nachlasses zum Stichtermin, sowohl hinsichtlich Aktiva wie Passiva, Ansprüche aus vom Vater aufgewandten Summen, der Schuldenabtrag, der Wert des Besitzes an sich und der Wert des Anteils, um den mit Nikolaus Vincenz von Westerholt prozessiert worden war (s. dazu auch RKG 6081 (W 774/2354)). Am 11. Dezember 1715 ordnete das RKG an, daß beide Seiten je 2 Kommissare zu Güteverhandlungen benennen oder sich zu den entsprechenden Angaben in den Acta priora äußern. Am 17. Juli 1716 modifizierte das RKG das Urteil der Vorinstanz dahingehend, daß die Hälfte des Erbes oder dessen auf 56977 Rtlr. taxierter Wert herauszugeben sei abzüglich bezahlter Schulden, die, einzeln aufgeführt, teils anerkannt, teils weiterem Beweis unterworfen und teils verworfen wurden. Die Frage gehobener Einnahmen und Kosten und um das Gut Westerholt blieb zur weiteren Entscheidung vorbehalten (weitere Verhandlungen darüber). Gegen dieses Urteil legten die Appellanten Revision ein. Über ein als unstrittig angesehenes Quantum von 17113 Rtlr. erließ das RKG vorbehaltlich der Entscheidung in der Einnahmen- und Ausgabenfrage am 26. Mai 1719 ein Exekutionsmandat. Dagegen machten die Appellanten rechnerische wie Sachirrtümer geltend. Einer letzten Handlung von 1756 folgt abschließend ein Completum-Vermerk vom 4. April 1791.
Enthaeltvermerke: Kläger: Hermann Otto von und zu Westerholt, Herr zu Alst, Haselünne und Horstmar, fürstlich münsterscher Brigadier und Obrist zu Pferd, Direktor der münsterschen Ritterschaft; spätestens 1716 die Brüder Ferdinand Otto und Friedrich Matthias (Unterschrift: Friedrich Burchard) von Westerholt; (Bekl.) Beklagter: Philipp Heinrich von Vercken zu Hemmersbach namens seiner Frau Etta Sibylle von und zu Westerholt; 1713 deren Tochter, Maria Charlotte Odilia, und Schwiegersohn [Adam Ludwig] von Hompesch, spätestens 1726 Maria Charlotte Odilia Gräfin von Hompesch; 1733 die Erben Hompesch, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Adam Roleman 1698 - Subst.: Dr. Ludwig Ziegler - Lic. Johann Christian Wigandt 1702, 1716 - Subst.: Lic. Franz Peter Jung 1702 - Subst.: Dr. Ludwig Ernst Hert 1716 - für die Revision: Notar Johann Gottlieb Müller 1716 - Subst.: Notar Johann Georg Busch Prokuratoren (Bekl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen 1698, 1713 - Subst.: Lic. J. P. Jung 1698 - Subst.: Lic. Johann Melchior Deuren 1713 - Dr. Geibel [1722] 1726 - Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler 1732, 1733 - Subst.: Dr. Johann Eberhard Frech 1732 - Subst.: Lic. W. M. Brack 1733 - Lic. Simon Heinrich Gondela [1736] 1744 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurkölnischer Hofrat zu Bonn mit kommissarischer Untersuchung - 2. RKG 1698 - 1791 (1663 - 1733) - 3. Erzbischofvon Mainz als Revisionsinstanz Beweismittel: Teile der Acta priora (Q 21b, c, e, g). Relatio cum voto der Vorinstanz (Q 23). Akten der kurkölnischen Kommission (Extractus terminorum coram dominis commissariis in curia electorali Coloniensi quomodlibet habitorum atque exhibitorum) (Q 56). Aufstellungen über Schulden (Q 6, 7). Abtretungsvergleich zwischen Hermann Otto von Westerholt und seiner Schwägerin Etta Sibylle von Westerholt, 1663 (Q 8). Aufstellungen über den Umfang des Nachlasses (Q 10, 16) Designatio, welcher gestalt die Justificatio des Generalstatus eingerichtet (Q 79). Aufstellung über Einnahmen aus und Zahlungen für den Nachlaß (Q 44). Urteile u.a. Aktenstücke aus anderen Verfahren um den Westerholtschen Besitz (mit Appellation bis zum RHR) (Q 11 - 15, 240 - 244). Aufstellung über Durchschnittspreise für landwirtschaftliche Abgaben (Q 28). Taxation der Einnahmen aus einzelnen Westerholtschen Gütern (Q 30). Medizineratteste über Arbeitsunfähigkeit von Advokaten der Parteien (Q 36, 91). Bescheinigungen verschiedener Gerichte über Pacht- und Abgabenmodalitäten (Q 47 - 51). Extractus actorum commissionis (= kurkölnische Kommission) (Q 54). Instrument einer Zeugenaussage (Q 55). Aufstellung über anhängig (gewesene) Verfahren (Q 72, 84). Attestate über übliches Vorgehen bei Schätzungen, Verkäufen usw. (Q 63 - 65, 75). Verschnürtes und versiegeltes Denunciationsschreiben des Mainzer Kurfürsten zur Revision (Q 104). Verschnürte und versiegelte Deductio gravaminum zur Revision (Q 105). Belege über Schulden und deren Begleichung (Q 45, Q 117, Bd. 3 passim), darunter Ausgaben für den Richter zu Westerholt (Q 122), Schuhmacher-Rechnung (Q 146), für Warenlieferungen (Q 150, 152, 153), Weinrechnung (Q 151). Fundamenta ex authoritatibus dominis doctoribus et ex textibus juris ac rerumjudicatarum praejudiciis congesta (Q 224). Inventarium deren Probstücken in Status generalis erfindlich bezahlt und ohnbezahlt (Bd. 5). Beschreibung: 12 Bde., 78 cm; Bd. 1: 321 Bl., lose; Protokoll (Deckblatt fehlt), Q 1 - 20, 22, 24 - 55; Bd. 2: 275 Bl., lose; Q 57 - 117, es fehlt Q 21a, 68; Bd. 3: 481 Bl., lose; Q 118 - 216, es fehlen Q 145, 167; Bd. 4: 244 Bl., lose, Q 217 - 230, 233 - 253, Übergabe von Q 253 im Protokoll erwähnt ohne Quadrangelangabe, 4 Beilagen; Bd. 5: 94 Bl., geb.; Bd. 6: Bl. 220 - 618, geb.; Q 21b; Bd. 7: Bl. 619 - 998, geb.; Q 21c; Bd. 8: 649 Bl. (es fehlen Bl. 167 - 186, 193 - 204, 241 - 252), geb.; Q 21e; Bd. 9: 66 Bl., geb.; Q 21g; Bd. 10: 43 Bl., geb.; Q 23; Bd. 11: 371 Bl., geb.; Q 56; Bd. 12: 275 Bl., teilweise geb.; Q 231, 232 (die Restitutio in integrum betr.). Lit.: A. Dorider, Zur Genealogie des vestischen Adelsgeschlechts von Westerholt, in: Vestische Zeitschr. 54 (1952) S. 88f.
- Archivaliensignatur
-
AA 0627, 6082 - W 775/2355
- Kontext
-
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
- Bestand
-
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
- Provenienz
-
Diverse Registraturbildner
- Laufzeit
-
1698 - 1791 (1663 - 1733)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
07.03.2025, 10:37 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Beteiligte
- Diverse Registraturbildner
Entstanden
- 1698 - 1791 (1663 - 1733)