Bestand

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg - Sitz Karlsruhe - (mit Vorgängereinrichtung Landesbildstelle Baden) (Bestand)

Überlieferungsgeschichte

Der Bestand 634-1 wurde aus den Beständen 634 Zugang 2013-5, 69 Landesbildstelle Karlsruhe Zugang 1996-54 und 69 Landesbildstelle Karslruhe Zugang 1999-45 neu zusammengestellt.

Inhalt und Bewertung

Am 1. Februar 2001 wurde vom Landtag Baden-Württemberg das Medienzentrengesetz (Drucksache 12/5981) beschlossen, in dem die Aufgaben der Medienzentren definiert sind:
Gemaß Medienzentrengesetz Baden-Württemberg vom 1. Februar 2001 haben die Medienzentren folgende Aufgaben: ¿Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Kreismedienzentren haben die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben. Die gleichen Aufgaben hat das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg bei der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung zu erfüllen.¿
Dem Landesmedienzentrum kommen dabei folgende Aufgaben zu: 1. pädagogischer Dienst, insbesondere a) Fort- und Weiterbildung sowie Beratung und Schulung von Lehrkräften im Hinblick auf eine sachgerechte Verwendung von Medien, Beratung der Stadt- und Kreismedienzentren und der Schulträger bei der Medienbeschaffung, Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Medienzentren, b) Durchführung von medienpädagogischen Modellprojekten und Mitwirkung bei der Erprobung und Förderung neuer Medien und Kommunikationstechniken sowie Beratung bei der Beurteilung, Erprobung und Nutzung neuer Medien, c) Förderung der Medienbildung, Medienkompetenz und Medienerziehung unter anderem durch Unterstützung des schulischen Medieneinsatzes und medienpädagogische Informationsangebote,
2. technischer Dienst für Schulen, insbesondere a) die technische Beratung und Betreuung der Mitarbeiter der Stadt- und Kreismedienzentren sowie der Schulträger im Zusammenhang mit der Beschaffung und dem Einsatz von Geräten für den Medieneinsatz, b) Mitwirkung bei der Beratung und Unterstützung im Bereich Multimediatechnik für den Unterrichtseinsatz an Schulen einschließlich pädagogischer Netzwerke (Support), c) Versorgung der Schulen mit technisch hochwertigen Kopien von Funk- und Fernsehsendungen,
3. Mediendistribution und Medienerschließung, insbesondere a) die Erschließung und Erfassung von Bildungsmedien einschließlich eines Medieninformationssystems, b) Mediendistribution einschließlich Verleih, Zentralarchiv, Medienbeschaffung und Medienberatung,
4. landeskundliche und kulturhistorische Bilddokumentation.
Vorgängereinrichtung des Landesmedienzentrums ist die Landesbildstelle Baden, deren Unterlagen bereits in früheren Jahren in das Generallandesarchiv Karlsruhe übernommen werden konnten und die in den nun vorliegenden Bestand integriert wurden.

Vorbemerkung: Am 1. Februar 2001 wurde vom Landtag Baden-Württemberg das Medienzentrengesetz (Drucksache 12/5981) beschlossen, in dem die Aufgaben der Medienzentren definiert sind: Gemäß Medienzentrengesetz Baden-Württemberg vom 1. Februar 2001 haben die Medienzentren folgende Aufgaben: ¿Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Kreismedienzentren haben die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben. Die gleichen Aufgaben hat das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg bei der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung zu erfüllen.¿ Dem Landesmedienzentrum kommen dabei folgende Aufgaben zu: 1. pädagogischer Dienst, insbesondere a) Fort- und Weiterbildung sowie Beratung und Schulung von Lehrkräften im Hinblick auf eine sachgerechte Verwendung von Medien, Beratung der Stadt- und Kreismedienzentren und der Schulträger bei der Medienbeschaffung, Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Medienzentren, b) Durchführung von medienpädagogischen Modellprojekten und Mitwirkung bei der Erprobung und Förderung neuer Medien und Kommunikationstechniken sowie Beratung bei der Beurteilung, Erprobung und Nutzung neuer Medien, c) Förderung der Medienbildung, Medienkompetenz und Medienerziehung unter anderem durch Unterstützung des schulischen Medieneinsatzes und medienpädagogische Informationsangebote, 2. technischer Dienst für Schulen, insbesondere a) die technische Beratung und Betreuung der Mitarbeiter der Stadt- und Kreismedienzentren sowie der Schulträger im Zusammenhang mit der Beschaffung und dem Einsatz von Geräten für den Medieneinsatz, b) Mitwirkung bei der Beratung und Unterstützung im Bereich Multimediatechnik für den Unterrichtseinsatz an Schulen einschließlich pädagogischer Netzwerke (Support), c) Versorgung der Schulen mit technisch hochwertigen Kopien von Funk- und Fernsehsendungen, 3. Mediendistribution und Medienerschließung, insbesondere a) die Erschließung und Erfassung von Bildungsmedien einschließlich eines Medieninformationssystems, b) Mediendistribution einschließlich Verleih, Zentralarchiv, Medienbeschaffung und Medienberatung, 4. landeskundliche und kulturhistorische Bilddokumentation. Vorgängereinrichtung des Landesmedienzentrums ist die Landesbildstelle Baden, deren Unterlagen bereits in früheren Jahren in das Generallandesarchiv Karlsruhe übernommen werden konnten und die in den nun vorliegenden Bestand integriert wurden. Der Bestand 634-1 wurde aus den Beständen 634 Zugang 2013-5, 69 Landesbildstelle Karlsruhe Zugang 1996-54 und 69 Landesbildstelle Karslruhe Zugang 1999-45 neu zusammengestellt. Dr. Jürgen Treffeisen (April 2014)

Abkürzungen: ABM - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ADS ¿ Arbeitsgemeinschaft Deutsche Sprechtechnik AG ¿ Arbeitsgemeinschaft AV ¿ Audio-visuell BLB ¿ Badische Landesbibliothek BRD ¿ Bundesrepublik Deutschland BTZ ¿ Bildungstechnologisches Zentrum DDR ¿ Deutsche Demokratische Republik DIFF ¿ Deutsches Institut für Fernstudien EDV ¿ Elektronische Datenverarbeitung e.V. ¿ eingetragener Verein FBW ¿ Filmbewertungsstelle Wiesbaden FIM ¿ Fernstudium im Medienverbund FSK ¿ Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GEMA ¿ Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GGmbH ¿ Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH ¿ Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hrsg. ¿ herausgegeben, Herausgeber KB ¿ Kleinbild KM - Kultusministerium MKS ¿ Ministerium für Kultus und Sport NRW ¿ Nordrhein-Westfalen PKW ¿ Personenkraftwagen RWU ¿ Reichsstelle für den Unterrichtsfilm SDR ¿ Süddeutscher Rundfunk St. - Sankt s/w ¿ schwarz-weiß USA ¿ United States of America VHS - Volkshochschule VW - Volkswagen

Bestandssignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 634-1
Umfang
465 Archivalieneinheiten

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Kultur >> Bibliotheken und Medienzentren >> Landesmedienzentrum Baden-Württemberg - Dienstsitz Karlsruhe

Bestandslaufzeit
1934-2009

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:03 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1934-2009

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