Urkunden
Hans von Nenningen bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt, und der Konvent zu Weingarten seinen Sohn Wölflin in das Kloster aufgenommen haben. Er wird jeweils ein Probejahr im weltlichen und danach im geistlichen Gewand absolvieren. Wenn er nicht im Kloster bleiben darf, wird das der Vater nicht rächen. Auch der Sohn kann nach beiden Probejahren das Kloster wieder verlassen. Für den Fall, daß er im Kloster bleibt, übergibt ihn der Vater der Gewalt des Ordens. Strafmaßnahmen, die gegen den Sohn vorgenommen werden, sieht der Vater nicht als gegen sich gerichtet an und wird sie nicht rächen. Solange Wölflin nicht Priester ist, versorgt ihn der Vater mit Schuhen und Kleidung.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 428
- Alt-/Vorsignatur
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A 2.1.338
B 522 II U 0338
- Maße
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16,6 x 34,6 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Hans von Nenningen
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt, und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller, dessen Schwiegersohn Hans von Hausen ("Husen")
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., 1 stark besch., 1 Rest
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Hausen, Hans von
Nenningen, Wölflin von
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Weingarten RV; Kloster, Novizen
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1472 Juli 14 (uff zinstag nach sant Margrethen tag)