DDB Neustart Kultur

Ausschreibung: DDB Förderprogramm Digitalisierung im Rahmen von Neustart Kultur

11.02.2021

Von Katja Hesch (Projektkoordinatorin »Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek«)

Das Projekt »Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek« wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR gefördert und ist Teil der Datenstrategie der Bundesregierung. Damit stehen mehr als 2 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte zur Verfügung, die ab 25. Februar 2021 von Kultur- und Wissenseinrichtungen beantragt werden können.

Der Programmteil »Förderung alternativer, auch digitaler Angebote« umfasst eine Maßnahme zur Unterstützung der Archive, Museen, Bibliotheken, Mediatheken und Denkmalpflege- und weiterer Wissenseinrichtungen mit dem Ziel, die Digitalisierung bei Kultur- und Wissenseinrichtungen weiter voranzutreiben. Dabei soll die Zugänglichkeit zum digitalen Erbe im Internet weiter ausgebaut und den Kultur- und Wissenseinrichtungen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sammlungen über die Deutsche Digitale Bibliothek digital verfügbar zu machen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Einrichtungen bei der Deutschen Digitalen Bibliothek registriert sind. Kooperative Projekte sind explizit gewünscht, um die Reichweite des Förderprogramms auch für kleinere Einrichtungen zu erhöhen.

PM Visual Neustart Kultur

Jede bei der Deutschen Digitalen Bibliothek registrierte Einrichtung kann einen Antrag auf Förderung eines Digitalisierungsprojekts stellen. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 10.000 Euro und darf maximal 200.000 Euro betragen. Die Projektanträge müssen auf die retrospektive Digitalisierung gerichtet sein inklusive der dazugehörigen Arbeitsschritte (Bereitstellung der Materialien, Digitalisierung, Erschließung, ggf. Hosting, Export der Digitalisate und zugehörigen Metadaten etc.). Hierbei soll der Fokus auf möglichst rechtefreien und hochauflösenden Objekten liegen, die entweder eine abgeschlossene Sammlung bzw. einen Bestand abbilden oder »Highlights« einer Sammlung bzw. eines Bestands sind und nach Möglichkeit bereits erschlossen sind. Es muss sich um die Digitalisierung von Kulturgütern (zum Beispiel Printmedien, Filme, Tonaufnahmen, Werke der bildenden Kunst, Fotografien, Denkmäler) handeln, die im Bestand der Sammlungen von Kultur- und Wissenseinrichtungen in Deutschland sind. Hierfür anfallende Kosten sind förderfähig.

Die Durchführung der Förderung, insbesondere der Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel sowie das Verwendungsnachweisverfahren, übernimmt der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv).

Den genauen Wortlaut der Ausschreibung, weitere Informationen sowie den Link zu Einreichung von Förderanträgen finden Sie hier: https://pro.deutsche-digitale-bibliothek.de/neustart-kultur

 

Die eingereichten Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs auf ihre formale und nach festgelegten Kriterien inhaltliche Förderfähigkeit (Antragsberechtigung, Fördergegenstand, Finanzplan, Anteil der Eigenmittel) geprüft und von einer unabhängigen Fachjury entschieden.

Bewilligte Projekte können frühestens am 31.03.2021 beginnen und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein. Die Verwendungsnachweise müssen bis spätestens 28. Februar 2022 beim Deutschen Bibliotheksverband e.V. eingereicht werden.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger haushaltswirtschaftlicher Sperren und sonstiger Bewirtschaftungsmaßnahmen.

Die Pressemitteilung zum Projekt Neustart Kultur bei der Deutschen Digitalen Bibliothek finden Sie hier.

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