Kultur & Wissen online: Google darf – und die Kulturerbeeinrichtungen?

Kultur & Wissen online: Google darf – und die Kulturerbeeinrichtungen?

19.05.2016

Ein Beitrag von Ellen Euler



Kulturerbeeinrichtungen (Bibliotheken, Museen, Archive, Mediatheken und Einrichtungen der Wissenschaft und Denkmalpflege) haben im digitalen und vernetztem 21. Jahrhundert einen erweiterten Auftrag. Sie müssen Kultur und Wissen nicht nur vor Ort, sondern auch über das Internet vermitteln. Denn, wie Tim Berners Lee, der Erfinder des Internets, es zusammenfasst: “Was nicht im Netz ist, ist nicht in der Welt”.



Werden kulturelle Inhalte in die digitale Form überführt, dann passiert insbesondere mit Texten, was ein Professor der Evolutionsbiologie und digitaler Geisteswissenschaftler, Armand Marie Leroi, einmal mit den Worten zusammengefasst hat: “Digitalisierung verwandelt sie von Raupen in Schmetterlinge”, denn es lassen sich mit Volltextsuche, Analysewerkzeugen und Methoden ganz neue Fragestellungen an die Inhalte stellen und neue Erkenntnisse gewinnen. Das gilt heute längst nicht mehr nur für Texte. Mit Bilderkennungswerkzeugen lassen sich, kombiniert mit standardisierten Norm- und Geodaten, erweiterte Fragen auch an andere Inhalte stellen. Auch quantifizierende Methoden, um Hypothesen zu überprüfen, lassen sich durchführen. Wissensbestände werden miteinander verknüpft und virtuelle Forschungsumgebungen geschaffen, Kontextualisierung von Beständen in einem breiteren Rahmen realisiert.

"Mispeln und Schmetterling", Foto (1952), Coorte, S. Adriaan (Maler, 1698) © Bildarchiv Foto Marburg

Die Geburt von Europeana

Als kommerzieller Anbieter hat Google diesen Nutzen und das Interesse der Allgemeinheit an der Durchsuchbarkeit von Schriften frühzeitig aufgegriffen und bereits 2004 damit begonnen, Millionen von Büchern aus US-Bibliotheken für sein Angebot Google Books zu digitalisieren. Das hat weltweit nicht nur bei den Autoren und Verlagen Verlustängste ausgelöst, sondern bei den Europäern die Angst geschürt, dass das europäische Kulturerbe im Raum Internet von der Dominanz des angloamerikanischen Kulturerbes erstickt werden und seine Sichtbarkeit einbüßen könnte.



Sieben, Staats- und Regierungsoberhäupter adressierten daher am 28. April 2005 gemeinsam einen Brief an den Präsidenten der Europäischen Kommission, damals José Manuel Barroso. In diesem Brief wurde der Aufbau einer virtuellen europäischen Bibliothek vorgeschlagen, die das kulturelle Erbe Europas in digitaler Form für jedermann zugänglich macht.



Damit sollten in Europa bereits vorhandene entsprechende Initiativen zusammengeführt, Redundanz vermieden, sowie das Wachstum der Informationsgesellschaft und der europäischen Medienindustrie gefördert werden. Vor allem aber sollte der Dominanz von Google Books etwas Substanzielles entgegengesetzt werden. Die Idee einer europäischen Kulturplattform und ihrer nationalen Entsprechungen war geboren. Seit 2008 ist Europeana für Europa tätig und seit 2012 gibt es die Deutsche Digitale Bibliothek für Deutschland. Beide verfolgen den Auftrag die digitalen Angebote aus den Kulturerbeeinrichtungen in Deutschland bzw. Europa zusammenzuführen und damit die Sichtbarkeit des kulturellen Erbes Europas im Internet zu stärken.

"Ohne Titel (Zeitschriften und Bücher)", Raoul Hausmann (um 1930), Berlinische Galerie / VG Bild-Kunst, Bonn, Erworben aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten, Berlin, 1991

Der Nutzen und das Streitpotenzial von Google Books

Google Books wurde zwischenzeitlich dadurch ausgebremst, dass im Jahr 2005 die amerikanische Autorenvereinigung Authors Guild mit einer Grundsatz-Klage gegen den Konzern vor Gericht zog. Aber nach einem über eine Dekade andauernden Rechtsstreit hat Google Books die Frage, ob es Bücher ohne Erlaubnis der Rechteinhaber digitalisieren und indexieren darf, nun endgültig für sich entschieden. Der Oberste Gerichtshof der USA hat es Mitte April abgelehnt, über das Projekt Google Books zu beraten und so gilt die Entscheidung der Vorinstanzen. Damit ist nun endgültig und ein für allemal geklärt, dass die Digitalisierung und Indexierung urheberrechtlich geschützter Texte durch Google ein fairer Gebrauch und zulässig ist.



Google Books macht Millionen von Büchern durchsuchbar. Urheberrechtlich geschützte Volltexte werden in der Regel aber nicht angezeigt, sondern ausgehend vom Suchbegriff, nur eine willkürlich gewählte Fundstelle, meist mit einer Zeile davor und danach. Google Books liefert vor allem Informationen über Bücher (Bücher Snippets) und macht nicht große Teile geschützter Bücher selbst zugänglich. Wenn Bücher in größerem Umfang gezeigt werden, dann in den USA, wie in Deutschland, nur in Abstimmung mit den Rechteinhabern, respektive Verlagen. Das hierzu aufgesetzte Partnerprogramm von Google sieht den Abschluss eines Vertrages vor, durch den Google Rechte für die Anzeige weitergehender Auszüge eingeräumt werden.



Der große Nutzen von Google Books ist unbestreitbar und in den nun letztverbindlich bestätigten Urteilen aus den USA ausführlich beschrieben: Google Books  ist nicht nur legal, sondern es nutzt auch der Gesellschaft. Denn, so die Urteile, Google Books sei ein neuer und einfacher Weg, um Bücher zu finden. Vergriffene Bücher und solche, die vergessen in den Bibliotheken lagern, würden dauerhaft verfügbar gehalten und der Zugang zu Büchern erweitert. Indem Google Books Millionen von Büchern durchsuchbar mache, habe es sich zu einem Forschungswerkzeug entwickelt; vereinfache die Überprüfung von Zitaten und Quellenangaben; verschaffe Menschen mit Lesebehinderungen und in abgelegenen Orten einen besseren Zugang zu Büchern; erzeuge ein neues Publikum und erschließe damit letztlich Autoren und Verlagen neue Einkommensquellen. Google Books fördere den Fortschritt von Kultur und Wissenschaft, während es gleichzeitig die Rechte von Autoren und anderen Kreativen respektiere und keine negativen Folgen für Rechteinhaber habe.



Nach Google Books: Das Google Cultural Institute

Google hat mittlerweile die Kultur in seiner gesamten Breite in den Blick genommen und 2011 das Google Cultural Institute gegründet, welches im selben Jahr mit dem Google Art Project sichtbar geworden ist, bei dem Kunstsammlungen aus Museen der ganzen Welt gezeigt werden.



Zusammen mit den Kulturerbeeinrichtungen in den USA kann Google ein fantastisches Angebot machen. Dieses ist auch nicht beschränkt auf rechtefreie, also gemeinfreie Werke, sondern auf der Grundlage des Fair-Use Prinzips lassen sich Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber und daher umfassend und lückenlos, digitalisieren und indexieren. Auch die Anzeige von Skulpturen oder Gemälden mittels eines Vorschaubildes ist vom Fair-Use Prinzip gedeckt.



Zwar haben auch die Initiativen aus Europa gefruchtet und dem Kulturerbe Europas seine Sichtbarkeit gesichert (Europeana vernetzt fast 53 Millionen, die Deutsche Digitale Bibliothek fast 20 Millionen kulturelle Inhalte. Durchschnittlich 13.000 Zugriffe verzeichnet die DDB täglich, Tendenz steigend), aber das Fair-Use Prinzip gilt nur in den USA und erlaubt nur dort die Nutzung geschützter Werke auch ohne die Zustimmung der Schutzrechteinhaber, wenn dieser Schutz im konkreten Fall unbegründet ist, weil keine Verwertungsinteressen berührt werden und das Interesse der Allgemeinheit an der Neues schaffenden Nutzung überwieg.

"Freiburg: Ausstellung: Städeplanung in den USA, Kreuzung von oben" (11. Mai 1970), Fotograf: Willi Pragher, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (CC BY 3.0 Deutschland)

Das Fair-Use-Prinzip für Europa?

Fair-Use ist ein generelles Prinzip, das dadurch, dass es sich nicht auf eine bestimmte Nutzung oder Technik bezieht, sehr flexibel ist. Daher kann es, anders als die starren, in Europa abschließend definierten Schrankenbestimmungen, auch mit neuen Nutzungsszenarien im Internet umgehen. Viele Social-Media und Remix Nutzungen, etwa Meme, Collagen und das Teilen von Inhalten über Netzwerke, sind in den USA auf der Grundlage von Fair-Use erlaubt während sie sich hierzulande im halblegalen Graubereich bewegen.



Umfassende Digitalisierung und Indexierung geschützter Werke ohne Abstimmung mit Rechteinhabern, haben hierzulande ebensowenig eine Grundlage, wie die Anzeige von Vorschaubildern geschützter Werke der bildenden Kunst. Voraussetzung für ein Angebot wie das von Google Books, oder auch nur die Einbeziehung von Abbildungen geschützter Werke, setzen eine Erlaubnis der Rechteinhaber voraus. Diese zu bekommen ist in Europa gerade und insbesondere für die Kulturerbeeinrichtungen in der Praxis oft unmöglich. Nicht nur, weil Rechteklärung ein aufwändiger und Kapazitäten fordernder Prozess ist, sondern auch, weil natürlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Wie es um die finanzielle Ausstattung von Kulturerbeeinrichtungen bestellt ist, braucht nicht weiter ausgeführt zu werden. Daher lassen sich in Europa attraktive kulturelle Angebote mit Blick auf geschützte Werke nur durch gut ausgestattete kommerzielle Anbieter machen. Auch dann, wenn es gar nicht um die kommerzielle Auswertung und Vermittlung der Werke geht, sondern nur um eine Nutzung, die den Fortschritt von Kultur und Wissenschaft gewährleistet, während gleichzeitig keine negativen Folgen für Rechteinhaber bestehen. Im Gegenteil diese dadurch, dass ihre Werke sichtbar werden, sogar profitieren.



Digitalisierungsbemühungen in Europa kommen aufgrund dieser Rahmenbedingungen nur da voran, wo es um gemeinfreies Material geht. Denn hier entfallen die Kosten und der Aufwand für Rechteklärung und Einholung und müssen “nur” Kapazitäten und Mittel für die Digitalisierung existieren.

 

"Malerin", Japan 1890 - 1910, Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (CC0 1.0 Universell - Public Domain Dedication)

Die Folgen von Googles Vormachtstellung in der Informationswirtschaft

Warum ist es so tragisch, dass die Kulturerbeeinrichtungen in Europa in ihren Möglichkeiten stärker eingeschränkt sind, als in den USA und warum sollten diese überhaupt ein eigenes Angebot machen, wo kommerzielle Anbieter wie Google das doch viel besser können?



Ganz einfach deshalb, weil Googles Dominanz in der Informationswirtschaft mit weitreichenden Folgen verbunden ist:



Neben dem unbestreitbarem Nutzen von Google Books, lernt der Konzern vieles über die intimsten Interessen seiner Nutzer. Die Annahme, Googles formuliertes Interesse, alle Informationen der Welt zu organisieren und sie weltweit zugänglich und nutzbar zu machen, sei wertfrei, unschuldig und rein altruistisch, ist ebenso naiv, wie zu glauben, die FIFA setze sich auch für Interessen von Dorfvereinen ein.



Es braucht Angebote wie Europeana und die Deutsche Digitale Bibliothek, als in öffentlicher Verantwortung stehende kulturelle Angebote im Internet, die sich nicht kommerziellen Zwecken unterordnen und etwa nach (globalem) Interesse und Nachfrage selektieren und ordnen. Die Nutzer nicht beobachten. Die nachhaltig sind und wie im analogen einen referenzierbaren Punkt für das kulturelle Gedächtnis bilden. Die einen großen Pool von Daten aufbauen, sozusagen “Big Cultural Data”, der für innovative neue Analysemethoden (Data Mining) und Werkzeuge dienen kann. Und diese selbst hervorbringt und nicht in Abhängigkeit eines kommerziellen Angebotes, das die Daten besitzt und beherrscht. Analyseverfahren wie Text und Data Mining können nur da umfassend angewendet werden, wo ein uneingeschränkter Zugriff auf die Daten besteht.



Es geht wohlgemerkt nicht darum, ein Konkurrenzangebot zu Googles Projekten zu schaffen! Die in öffentlicher Verantwortung stehenden digitalen Angebot profitieren von einer Öffnung für Googles Suchalgorithmen. “Linked Open Data” ist das Zauberwort für größtmögliche Sichtbarkeit und Kontextualisierung. Google, als auch das Angebot der Kulturerbeeinrichtungen profitieren voneinander und brauchen einander. Weder kann es Google überantwortet werden das Kulturerbe zu digitalisieren und zu vernetzen, noch sollten die Kulturerbeeinrichtungen sich gegen Google abschotten.



Google hat seine Bemühungen, in Europa umfassender zu digitalisieren, vorerst aufgegeben. Immer schon war das Interesse des Konzerns an der Digitalisierung nur dann gegeben, wenn das Ergebnis auch potentiell ein globales Publikum interessiert. Diese “Rosinenpickerei” ist ein unvollständiger Spiegel der Vergangenheit. Deswegen ist es essentiell ein eigenes, umfassendes Angebot zu schaffen und dieses auch zentral und nachhaltig referenzierbar zusammenzuführen. Das liegt im ureigenen Interesse Europas und seiner Kulturerbeeinrichtungen, denn zuletzt gilt noch immer, was die europäischen Staats- und Regierungsschef mit ihrem Schreiben im Jahr 2004 betont haben: Europa muss sicherstellen, dass der Kultur- und Werteraum Europa im virtuellen Raum sichtbar ist und bleibt.

Was in Europa fehlt

Für Europa bedeutet dies, dass es seine Kulturerbeeinrichtungen hierzu in die Lage versetzten muss. Nicht nur durch finanzielle und institutionelle Unterstützung, sondern es müssen vor allem passende Rahmenbedingungen gefunden werden, denn die größte Hürde für umfassende Angebote aus den Kulturerbeeinrichtungen ist das europäische Urheberrecht mit seinen abschliessenden starren Schranken. Die bisherigen Reformversuche haben die Situation nicht verbessert. Flickschusterei ist keine Lösung, sondern verschärft das Problem. Das Gegenteil von Gut ist Gut gemeint.



So hat die europäische Regelung zu den verwaisten Werken, die helfen sollte, das schwarze Loch des 20. Jahrhunderts zu schließen, indem, wo Rechte sich nicht klären lassen, weil die Rechteinhaber nicht auffindbar oder identifizierbar sind, die Werke trotzdem digitalisiert und zugänglich gemacht werden können, nur sehr eingeschränkt geholfen. Ein Blick in das Register für verwaiste Werke beim Amt der Europäischen Union für das Geistige Eigentum, wo die Werke vor Nutzung registriert werden müssen, offenbart, dass nach zwei Jahren immer noch weniger als 2000 Werke registriert sind. Fast zwanzig Länder, darunter Spanien, Frankreich und Italien, haben noch kein einziges Werk als verwaist registriert. Massendigitalisierung sieht anders aus. Ohnehin ist die Regelung auf den Textbereich zugeschnitten und erfasst insbesondere das Einzelbild nicht. Im Ergebnis beurteilen nicht einmal die Bibliotheken die Regelung positiv.

"Mann liest vor einem Antiquariat, bei der Kirche Notre Dame", Bild: Gerig, Uwe (Fotograf) (2006), Deutsche Fotothek (Freier Zugang - Rechte vorbehalten)

Für die Bibliotheken wurde in Deutschland über das Urheberwahrnehmungsgesetz durch intensives Lobbying der Bibliotheksverbände immerhin eine Lösung zu den vergriffenen Werken, also solchen die im Handel nicht mehr verfügbar sind, geschaffen. Da verwaiste Werke auch vergriffen sind, ermöglicht die Regelung die Digitalisierung und Zugänglichmachung auch der verwaisten Werke, ohne die für die Privilegierung nach der verwaisten Werke Regelung notwendige sorgfältige Suche nach Rechteinhabern. Voraussetzung ist nur die Zahlung einer überschaubaren Lizenzgebühr.



Vielleicht könnte diese Regelung Best Practice auch für kommerziell nicht mehr verwertete Inhalte im weiteren Sinne sein. Allerdings setzte das die Bereitschaft und das Vorhandensein von Verwertungsgesellschaften voraus.

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte

Sollen diese aber auch für “Nutzungen” die Hände aufhalten können, die den Fortschritt von Kultur und Wissenschaft fördern, während gleichzeitig die Rechte von Autoren und anderen Kreativen respektiert werden und keine negative Folgen für Schutzrechteinhaber drohen, im Gegenteil diesen neue Einkommensquellen erschlossen werden?Oder muss für solcherart Nutzungen nicht vielmehr eine Ausnahmebestimmung vom Grundsatz des Erlaubnisvorbehalts gefunden werden?



Wenn hierauf keine vernünftige Antwort gefunden wird, weil die Schutzrechteinhaber keinen Schritt nachgeben wollen und der europäische Gesetzgeber den Verwerterlobbies mehr Gehör schenkt, als den Kulturerbeeinrichtungen, dann profitiert davon nur Google. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Mit der Folge, dass das europäische Kulturerbe nur insoweit digitalisiert und indexiert wird, wie es sich körperlich in den USA befindet und auch nur hier und nur vom Besitzer des Big Cultural Data ausgewertet und für innovative neue Erkenntnisse dienen kann. Europa wäre damit nur noch Innovationsauslöser, selbst aber am durch neue Analyseverfahren hervorgerufenen Innovationsschub nicht teilhabend.



Das Fazit ist eindeutig: Die Kulturerbeeinrichtungen in Europa brauchen dringend faire rechtliche Rahmenbestimmungen, die ihnen ermöglichen ihren gesetzlichen, im öffentlichen und im Interesse der Rechteinhaber und Urheber liegenden Auftrag, auch im digitalen Raum zu erfüllen.



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tl;dr:

Am 18. April hat der oberste Gerichtshof in den USA entschieden, dass die Grundfunktion von Google Books als “fair use” einzustufen und damit ohne Zustimmung der Rechteinhaber (Texturheber) zulässig ist. Die Kulturerbeeinrichtungen in Europa, die dafür Sorge zu tragen haben, dass das europäische Kulturerbe angesichts der Dominanz der Inhalte aus den USA im Internet sichtbar bleibt, können nur zuschauen, wie Google mit Books, History und dem Art Project Sieben-Meilen Schritte in die digitale Zukunft des in den USA verfügbaren Kulturerbes macht. Sie brauchen faire rechtliche Rahmenbestimmungen, um ihren öffentlichen Auftrag zu erfüllen.

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Dr. Ellen Euler, LL.M.

Die Autorin ist die Stellvertreterin des Geschäftsführers für Finanzen, Recht, Kommunikation der Deutschen Digitalen Bibliothek



 

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