Bestand
Landgericht Oldenburg - Wiedergutmachungsamt (Bestand)
Enthält: Dienststellenverwaltung 1949-1959 (15); Allgemeine Wiedergutmachungsangelegenheiten, Sammelakten 1949-1958 (6); Einzelne Wiedergutmachungsanträge 1925-2001 (1639).
Beschreibung: Rep 942 Landgericht Oldenburg - Wiedergutmachungsamt
Zeit: 1925-2001
Geschichte des Bestandsbildners: Basis der Rückerstattung war das Militärgesetz Nr. 59 zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen. Es bildete nach dem Zweiten Weltkrieg während der Besatzungszeit in Deutschland den gesetzlichen Rahmen von Restitutionsverfahren für die Amerikanische und später die Britische Besatzungszone. Im amerikanischen Besatzungsgebiet wurde das Militärgesetz Nr. 59 am 10. November 1947 erlassen. Zwei Jahre später zog die britische Militärverwaltung nach und erließ am 12. Mai 1949 ebenfalls ein Militärgesetz Nr. 59, das diesem Vorbild inhaltlich entsprach und die bislang schon innerhalb der Britischen Besatzungszone geübte Handhabung auf eine einheitliche Rechtsgrundlage stellte. Das Militärgesetz Nr. 59 sowie die vergleichbaren Regelungen der beiden anderen westlichen Besatzungsmächte wurden als Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände in das Bundesrückerstattungsgesetz übernommen. Im 1957 verabschiedeten Rückerstattungsgesetz (BRüG) verpflichtete sich die Bundesrepublik, Schadenersatz für entzogene und nicht mehr auffindbare Vermögenswerte zu leisten. Voraussetzung war jedoch, dass diese Gegenstände auf das Gebiet der BRD gelangt waren. Die Anträge der Geschädigten (Verfolgten) selbst oder ihrer Hinterbliebenen bzw. ihrer Rechtsnachfolger wurden bei den Entschädigungsbehörden beim Landgericht Oldenburg bzw. bei der Oberfinanzdirektion (OFD) in Hannover bearbeitet. Widersprüche gegen die dort erteilten Bescheide konnten die Betroffenen vor dem Landgericht Hannover einreichen. Hier wurden sie zunächst vom "Wiedergutmachungsamt", einer Schlichtungsinstanz, bearbeitet. Gegen die Entscheidungen dieses Wiedergutmachungsamtes konnte dann vor der "Wiedergutmachungskammer" des Landgerichts Hannover Zivilklage erhoben werden. Gegen die Beschlüsse der Wiedergutmachungskammer ihrerseits war die Berufung vor dem Wiedergutmachungssenat des Oberlandesgerichts Celle möglich, das zentral für Niedersachsen zuständig war.
Bestandsgeschichte: Der Bestand enthält Einzelfallakten im Rahmen der "Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts". Gegenstand ist hier die Rückerstattung feststellbarer Vermögensschäden, die übrigen Fälle sind Teil des Bestandes Rep 941 (Landgericht Oldenburg). Nach Abwicklung der Verfahren blieb in der zuletzt zuständigen Stelle am Landgericht Hannover ein umfangreicher Bestand an Rückerstattungsverfahren übrig, der nach Übergabe an das Hauptstaatsarchiv in Hannover von dort im November 2009 auf die Abteilungen des Niedersächsischen Landesarchivs nach Belegenheit des Landgerichts aufgeteilt wurde.
Findmittel: Archivdatenbank
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
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Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg, NLA OL, Rep 942
- Umfang
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16,9; 1660 Verzeichnungseinheiten (Stand Februar 2013)
- Kontext
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Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Staatliches Archivgut, Neuere Bestände >> 2.6 Justiz
- Bestandslaufzeit
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1946-2001
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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30.01.2023, 12:35 MEZ
Datenpartner
Niedersächsisches Landesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1946-2001